Beihilfe für Ertragsausfallversicherungen

Ziel

Die Beihilfe dient zur Förderung des Abschlusses von Ertragsausfallversicherungen im Acker-, Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, in der Tierhaltung sowie auf Grünlandflächen.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

Der Zuwendungsempfänger ist ein landwirtschaftlicher Betrieb gemäß der Definition im Artikel 1 des Agrargesetzes.

Förderfähige Maßnahmen

Gegenstand der Prämie

Beim Abschluss einer Ertragsausfallversicherung bei einer in Luxemburg eingetragenen Versicherungsgesellschaft werden die zu zahlenden Versicherungsprämien teilweise übernommen.

Fördervoraussetzungen

Antragstellung

Die Antragstellung muss jährlich im Rahmen des Flächenantrages respektiv der Weinbaukarteierhebung erfolgen, indem das entsprechende Feld „JA“ angekreuzt wird

ODER

über ein entsprechendes Antragschreiben, unabhängig vom Flächenantrag.  Einsendeschluss ist jährlich der 31. Dezember für Verträge betreffend das Folgejahr.

Beihilfefähige Flächen

Im Großherzogtum Luxemburg bewirtschaftete Flächen.

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe auf den anfallenden Versicherungsprämien beträgt 65 %.

Die Beihilfe wird direkt mit dem Versicherer abgerechnet. Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer nur die normalerweise zu zahlende Versicherungsprämie abzüglich der Beihilfe in Rechnung
(Prämienbetrag – 65 % staatliche Beihilfe = Rechnungsbetrag).

Maximalwerte der Versicherungsprämien und Beihilfegrenzen (BHG):

Seit dem aktuellen Kalenderjahr 2017 gelten für die Berechnung der Beihilfe folgende Maximalwerte der Versicherungsprämien:

  • 400 € pro Hektar für Ackerbaukulturen (BHG: 65 % von 400 € = 260 €/ha)
  • 5.000 € pro Hektar für Weinberge (BHG: 65 % von 5.000 € = 3.250 €/ha)

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