Beseitigung von verendeten Tieren
Ziel der Beihilfe
Ziel der Beihilfe ist es, landwirtschaftlichen Betrieben eine subventionierte Dienstleistung für die Beseitigung von verendeten Tieren zur Verfügung zu stellen, um einen guten sanitären Zustand in den Betrieben zu gewährleisten. Die Tierkadaver werden von einem zugelassenen Unternehmen abgeholt und anschließend beseitigt.
Mittelherkunft
Nationales Budget
Zuwendungsempfänger
Die Beihilfe kann gemäß Artikel 53 des genannten Gesetzes jedem landwirtschaftlichen Betrieb gewährt werden, der sich auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg befindet.
Förderfähige Maßnahmen
Beihilfefähig sind die Kosten für das Einsammeln von verendeten Tieren und die Kosten für die Tierkörperbeseitigung.
Art und Höhe der Förderung
Der Beihilfesatz beträgt 100 % der Kosten für das Einsammeln. Auch für die Kosten der Tierkörperbeseitigung brauch der Landwirt nicht aufzukommen. Die Dienstleistungen müssen von einem vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau vertraglich gebundenen Betreiber erbracht werden.
Antragsstellung
Der Landwirt braucht keinen Antrag zu stellen. Die Beihilfe wird in Form einer bezuschussten Dienstleistung gewährt und umfasst keine direkten Zahlungen an die Begünstigten. Die Beihilfe wird direkt an einen Wirtschaftsteilnehmer gezahlt, der vertraglich mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zusammenarbeitet. Die Beihilfe wird dem Wirtschaftsteilnehmer nach Überprüfung der bei der Administration Luxembourgeoise Vétérinaire et Alimentaire (ALVA) eingereichten Abrechnungen gewährt.
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