Beihilfe zu den Kosten für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen
Ziel der Beihilfe
Ziel der Beihilfe ist es, landwirtschaftlichen Betrieben eine finanzielle Unterstützung für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen zu gewähren, sowie einen Ausgleich von Schäden zu zahlen, die durch Tierseuchen oder Schädlinge verursacht wurden.
Mittelherkunft
Nationales Budget
Zuwendungsempfänger
Die Beihilfe kann gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 2. August 2023 zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Gebiete jedem landwirtschaftlichen Betrieb gewährt werden, der sich auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg befindet.
Förderfähige Maßnahmen
Die genauen förderfähigen Maßnahmen werden durch das Landwirtschaftsministerium von Fall zu Fall festgelegt.
Art und Höhe der Förderung
Die genaue Art und Höhe der Förderung werden durch das Landwirtschaftsministerium von Fall zu Fall festgelegt.
Antragsstellung
Die Möglichkeiten der Antragsstellung werden durch das Landwirtschaftsministerium von Fall zu Fall festgelegt.
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