Beihilfe zu den Kosten für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen

Ziel der Beihilfe

Ziel der Beihilfe ist es, landwirtschaftlichen Betrieben eine finanzielle Unterstützung für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen zu gewähren, sowie einen Ausgleich von Schäden zu zahlen, die durch Tierseuchen oder Schädlinge verursacht wurden.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

Die Beihilfe kann gemäß Artikel 52 des Gesetzes vom 2. August 2023 zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Gebiete jedem landwirtschaftlichen Betrieb gewährt werden, der sich auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg befindet.

Förderfähige Maßnahmen

Die genauen förderfähigen Maßnahmen werden durch das Landwirtschaftsministerium von Fall zu Fall festgelegt.

Art und Höhe der Förderung

Die genaue Art und Höhe der Förderung werden durch das Landwirtschaftsministerium von Fall zu Fall festgelegt.

Antragsstellung

Die Möglichkeiten der Antragsstellung werden durch das Landwirtschaftsministerium von Fall zu Fall festgelegt.

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