Dränierung
Das Vorhandensein von vernässten Flächen in Wiesen und Äckern vermindert stark den Ertrag und lässt gleichzeitig die Produktionskosten steigen. Um dem entgegenzuwirken, kann es sinnvoll sein eine Dränierung oder Untergrundlockerung der nassen Flächen vorzunehmen. Einerseits hat dies zum Vorteil, die Böden zu verbessern, die Erosion zu vermindern und die Produktivität zu steigern. Andererseits kann durch das weniger starke Aufkommen von Unkräutern der Gebrauch von Pflanzenschutzmittel reduziert werden.
Benötigte Genehmigungen
- Genehmigung im Bereich Naturschutz seitens der Umweltabteilung des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur
Gegebenenfalls benötigte Genehmigungen
- Wasserrechtliche Genehmigung seitens des Wasserwirtschaftamtes (Anschluss an Gewässer)
- Genehmigung seitens der Gemeindeverwaltung (Durchquerung Feldweg)
- Verkehrs- und wegerechtliche Genehmigung seitens der Straßenbauverwaltung (Anschluss an Straßengraben einer Staats- (CR) oder Nationalstraße (N)
- Genehmigung für klassifizierte Einrichtungen seitens der Umweltverwaltung (Klasse 1: Bewässerung von Flächen > 10 ha).
Bemerkung: Im Regelfall muss für alle auf dem ganzen Gemeindegebiet (auch in der Grünzone) geplanten Arbeiten die Gemeindeverwaltung ihr Einverständnis geben.
Zuwendungsempfänger
Ein oder mehrere landwirtschaftliche Bewirtschafter, und Syndikatsgenossenschaften.
Förderfähige Maßnahmen
Die Neuanlage und Erweiterung von Entwässerungen in landwirtschaftlich genutzten Flächen. Zu den förderfähigen Unkosten gehört u. a. die Schächte, die Rohre, der Anschluss an ein Graben oder Wasserlauf und das Versickerungsmaterial.
Fördervoraussetzungen
Minimalgröße der dränierten Fläche: 0,5 ha (Ausnahme: punktuelle Entwässerung)
Vor Beginn der Arbeiten muss der Förderungsantrag vom Landwirtschaftsminister genehmigt sein.
Art und Höhe der Förderung
35 % auf den Investitionskosten ohne MwSt.
Technische Beratung, Antragstellung
Zur technischen Beratung, Ausarbeitung eines Projektes, Gründung einer Syndikatsgenossenschaft und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionaldienststelle der ASTA.
Zum letzten Mal aktualisiert am