Weidewege

Ziel der Weideprämie (Agrar-Umwelt-Klimamaßnahme) ist die Förderung des Weidegangs von Milchkühen, wodurch eine höhere Biodiversität erhalten bleibt wie zum Beispiel die Erhaltung der Lebensräume vieler Vögel, eine höhere Insektenvielfalt, die Schaffung von Rückzugsräumen für Bodenbrüter, usw. In diesem Rahmen kann das Anlegen von Weidewegen sinnvoll sein, um einen bequemen Weg für die Milchkühe zwischen Stall und Weide zu gewährleisten.

Ein Weideweg ist eine Art Feldweg, der nur von Milchkühen genutzt wird. Es gibt Hauptweidewege und Sekundärweidewege. Der Hauptweideweg befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Milchviehstall und besteht in der Regel aus Beton, Betonplatten, Asphalt, usw., dies auf einer Tragschicht aus Schotter. Der Sekundärweideweg besteht, aus Kostengründen, in der Regel nur aus mehreren Schotterschichten und dient als Verbindung vom Hauptweideweg zur eigentlichen Weide. Die Überquerung eines Feldweges durch einen Weideweg ist durch den Bau von 2 kanadischen Pforten (cattle grid) ohne weiteres möglich.

Benötigte Genehmigungen

  • Genehmigung im Bereich Naturschutz seitens der Umweltabteilung des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur (Weideweg in der Grünzone)
  • Genehmigung seitens der Gemeindeverwaltung (Überquerung Feldweg mit kanadischen Pforten)

Bemerkung: Im Regelfall muss für alle auf dem ganzen Gemeindegebiet (auch in der Grünzone) geplanten Arbeiten die Gemeindeverwaltung ihr Einverständnis geben.

Zuwendungsempfänger

Haupt- und nebenberufliche Landwirte

Förderfähige Maßnahmen

Was die Beihilfen für einen Weideweg betrifft, so werden diese auf Basis des tatsächlichen Kostenpunktes ohne Mehrwertsteuer, jedoch in den Grenzen der festgesetzten Einheitspreise berechnet. Dieser tatsächliche Kostenpunkt darf den Kostenvoranschlag, der vom Landwirtschaftsminister genehmigt wurde, nicht überschreiten.

 Maximal förderfähig ohne Mehrwertsteuer sind für:

  • einen Weideweg aus Schotter: 25,00 €/m2
  • einen Weideweg aus Asphalt: 40,00 €/m2
  • einen Weideweg aus Beton: 50,00 €/m2

Ein Laufhof wird bezuschusst mit maximal 100,00 €/m2. Zäune entlang des Weideweges sowie die Selektionstechnik im oder beim Stall sind auch förderfähig.

Fördervoraussetzungen

Die Bedingungen zum Erhalt der Weideprämie im Rahmen der Agrar-Umwelt-Klimamaßnahmen müssen erfüllt sein

Vor Beginn der Arbeiten muss der Förderungsantrag vom Landwirtschaftsminister genehmigt sein.

Höhe der Förderung

  • Haupterwerb: 40 % (+ 15 % Junglandwirt)
  • Nebenerwerb: 25 %

Technische Beratung, Antragstellung

Zur technischen Beratung, Ausarbeitung eines Projektes und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionaldienststelle der ASTA.

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