Pachtrecht

Das Pachtrecht regelt das Verhältnis zwischen einem Eigentümer und einem Pächter. Ein Pächter ist eine Person, die von einem Eigentümer ein Grundstück oder ein anderes Wirtschaftsgut gegen Zahlung einer Pacht/Miete nutzen darf.

In der Landwirtschaft ist das Pachtrecht von großer Bedeutung. Viele landwirtschaftlichen Betriebe sind auf Pachtland angewiesen, da sie selbst nicht über ausreichend Flächen verfügen. Das Pachtrecht regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern und Pächtern und sorgt für einen fairen Ausgleich zwischen den beiden Parteien.

Der Anteil der Pachtflächen an den insgesamt bewirtschafteten Flächen liegt bei ca. 60 %, womit dem Pachtgesetz eine wichtige Bedeutung zukommt.

Mit dem Pachtgesetz vom 18. Juni 1982 hat der Gesetzgeber erstmals eine von den allgemeinen Regeln des Zivilrechts abweichende Regelung geschaffen, die sich durch Vorschriften zum Schutz des landwirtschaftlichen Pächters auszeichnete.

Mit der Gesetzesänderung vom 2. Juli 2018 wurde der Schutz des landwirtschaftlichen Pächters in drei wesentlichen Punkten verstärkt: Verlängerung der Mindestpachtzeit auf 6 Jahre für Pachtflächen und 15 Jahre für einen gesamten landwirtschaftlichen Betrieb, Verlängerung der Kündigungsfrist auf 2 Jahre, Einführung einer Verpflichtung des Verpächters zur Benachrichtigung des Pächters bei Veräußerungsabsicht einer verpachteten Fläche.

Nicht unter das Pachtgesetz fallen sämtliche sich im Eigentum des Staats und der Gemeinden befindenden Flächen, sowie Flächen die zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken - z. B. als Freizeitgrundstücke oder zur Freizeitpferdehaltung gepachtete Flächen - genutzt werden. Diese Verträge unterliegen den Vorschriften des Zivilgesetzbuches.

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