Saatgut

Die Dienststelle für Saatgutkontrolle und -untersuchung ist Teil der Kontroll- und Versuchslaboratorien der ASTA mit Sitz in Ettelbrück.

Die Hauptzuständigkeitsbereiche der Dienststelle sind Probenahmen und Laboruntersuchungen von Saatgut im Rahmen der Saatgutanerkennung und der Saatgutverkehrskontrolle, sowie die Prüfung von Saatgut auf Antrag von Privatkunden. Das Saatgutlabor ist seit dem Jahr 2000 ein akkreditiertes ISTA-Labor (ISTA = International Seed Testing Association, N°LUDL0100) und somit berechtigt international anerkannte ISTA-Zertifikate für Saatgutlose auszustellen.

Probenahme

Die Dienststelle für Saatgut ist zuständig für die offizielle Entnahme repräsentativer Proben, sowohl für die Anerkennung von Saatgutlosen, mit oder ohne Ausstellung von ISTA-Zertifikaten, als auch für die Kontrolle des im Handel erhältlichen Saatguts.

Bei der Probenahme aus dem fertig aufbereiteten Saatgut wird eine ausreichend große und repräsentative Durchschnittsprobe entnommen die sodann im Labor einer Beschaffenheitsprüfung unterzogen werden kann. Die Vorschriften für eine solche Probenahme sind von der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) vorgegeben und müssen rigoros befolgt werden, damit die Beschaffenheit der Probe die tatsächliche Beschaffenheit des gesamten Loses widerspiegelt und um einen Einfluss des Probenahmeverfahrens auf die Zusammensetzung der Probe ausschließen zu können.

Die Dienststelle für Saatgut verfügt über mehrere amtliche Probenehmer, welche ebenfalls für die Ausbildung und Überwachung der zugelassenen privaten Probenehmer bei den Saatgutherstellern zuständig sind. Im Rahmen der Probenahme unter amtlicher Aufsicht wird zusätzlich die Zuverlässigkeit der automatischen Probenahmevorrichtungen überprüft.

Saatgutuntersuchung

Das Saatgutlabor der ASTA ist die offizielle Referenzstelle für Saatgutprüfungen in Luxemburg. Jährlich werden hier um die 800 Saatgutproben untersucht, der Großteil davon im Rahmen der Saatgutanerkennung.

Beschaffenheitsprüfungen von Getreide, Gräsern. Gemüse und Futterleguminosen werden nach ISTA-Methoden durchgeführt. Folgende Parameter werden dabei analysiert:

Feuchtigkeit

Zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts der meisten Getreidearten steht dem Saatgutlabor eine auf NIR-Spektroskopie basierende Schnellmethode zur Verfügung. Für andere Arten, sowie für Gräser und Leguminosen, bestimmt das Labor die Saatgutfeuchtigkeit mithilfe der Trockenschrankmethode. Die ISTA gibt je nach Kulturart die Art der Schrotung, die Temperatur wie auch die Dauer der Trocknung vor.

Die Feuchtigkeitsuntersuchung von Saatgut ist wichtig um die Lagerfähigkeit der Lose zu beurteilen. Saatgut mit hohem Feuchtigkeitsgehalt ist anfälliger für den Befall mit Schimmel oder Vorratsschädlingen. Die Lagerung von zu feuchtem Saatgut kann sich ebenfalls nachteilig auf dessen Keimfähigkeit auswirken.

Reinheit

Bei der Reinheitsuntersuchung werden, in einer von den ISTA-Vorschriften definierten Saatgutmenge, die Gewichtsprozente von reinen Samen, fremden Samen und unschädlicher Verunreinigungen (Erde, Steine, Pflanzenteile,…) ermittelt. Hierzu wird die Probe während einer Sichtprüfung manuell in diese drei Komponenten unterteilt, welche dann zur Bestimmung des jeweiligen Prozentsatzes abgewogen werden.

Ein Mindestgehalt an technisch reinen Samen ist für den Handel mit Saatgut gesetzlich vorgeschrieben. Die Arten der Fremdsamen, sowie die Verunreinigungen werden bestimmt und im Analysebericht festgehalten.

Reinheitsuntersuchung bei Erbsen
© ASTA

Besatz

Bei der Besatzbestimmung werden in einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmenge an Saatgut die Samen anderer Arten sowie der Mutterkorn-Sklerotien zahlenmäßig bestimmt. Je nach Art, darf eine Saatgutpartie nur eine begrenzte Anzahl fremder Samen und Sklerotien enthalten, um die für das Inverkehrbringen unerlässliche Zertifizierung zu erhalten. In verschiedenen Fällen ist diese Untersuchung auf spezifische, schädliche oder invasive Arten, wie z. B. Flughafer oder Ampfer, begrenzt.

Keimfähigkeit

Zur Bestimmung der Keimfähigkeit werden viermal hundert reine Samen, die bei der Reinheitsprüfung als solche definiert wurden, unter optimalen Laborbedingungen angesetzt. Die ISTA-Vorschriften geben auch hier das genaue Verfahren vor: Keimmedium, Temperatur, Keimdauer und Methode zur Brechung der Dormanz sind je nach Kulturart festgelegt. Bei der Auswertung dieses Tests wird unterschieden zwischen normalen Keimlingen, anomalen Keimlingen und ungekeimten Samen. Die Beurteilung erfolgt gemäß den von der ISTA vorgegebenen Kriterien, welche auf wissenschaftlichen Studien basieren. Keimlinge die so als „anomal“ eingestuft werden, weisen für gewöhnlich Organschäden oder Deformationen auf, die eine Entwicklung bis hin zur ertragsfähigen Pflanze nicht zulassen würden.

Der ermittelte Keimfähigkeitswert entspricht dem Durchschnittswert der „normalen Keimlinge“ der vier Wiederholungen. Weichen die einzelnen Wiederholungswerte jedoch zu weit voneinander ab, muss die Keimfähigkeitsprüfung wiederholt werden. Die zulässige Maximalabweichung dieser Werte ist durch die ISTA-Toleranztabellen genau festgelegt.

Wird bei dem Keimfähigkeitstest ein übermäßiger Befall mit Bakterien oder Pilzen festgestellt, hat das Labor die Möglichkeit eine Beizung der Probe vorzunehmen und den Test zu wiederholen.

Die Bestimmung der Keimfähigkeit  ist für den Erhalt der Zertifizierung unerlässlich, auch hier gibt es je nach Art und Kategorie des Saatgutes einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert.

Keimfähigkeitsbestimmung: links ein normaler Keimling, rechts anomale Keimlinge.
© ASTA

Tausendkorngewicht

Zur Bestimmung der Tausendkornmasse wird der Anteil an reinen Samen, aus der Reinheitsuntersuchung, abgewogen und die Anzahl der Samen mit Hilfe eines Zählgerätes ermittelt. Anhand dieser Elemente kann das Tausendkorngewicht errechnet werden.

Diese Untersuchung ist wichtig um die erforderliche Saatgutmenge für die jeweilige Aussaatfläche zu ermitteln. Tausendkornmasse und Keimfähigkeitswert erlauben es dem Anwender die Einstellung der Sämaschine optimal an das verwendete Saatgut anzupassen.

Analysegeräte: links Contador-Zählgerät, rechts NIR-Gerät zur Feuchtigkeitsbestimmung.
© ASTA

Sortenechtheit bei Hafer (Fluoreszenztest)

Die in der Reinheitsuntersuchung bestimmten reinen Hafersamen werden zusätzlich einer Sortenechtheitsuntersuchung unterzogen. Hierbei kann zwischen weißen, gelben und schwarzen Hafersorten unterschieden werden. Eine Kontamination mit Schwarzhafer ist durch eine einfache visuelle Analyse festzustellen. Weiße und gelbe Hafersorten können jedoch lediglich anhand ihrer differenziellen Fluoreszenz unter UV-Licht unterschieden werden. Falls eine Vermischung mit andern Sorten vorliegt, werden diese Samen ausgesondert und abgewogen, sodass ihr Gewichtsprozentsatz ermittelt werden kann. Auch hier sieht die Gesetzgebung eine Norm vor, welche zwecks Zertifizierung eingehalten werden muss.

Fluoreszenztest bei Hafer: links normales Licht, rechts UV-Licht.
© ASTA

Nach Abschluss der Untersuchungen stellt das Labor einen nationalen Analysebericht aus. Auf Wunsch werden die Untersuchungen auch gemäß VESKOF- oder anderer internationaler Normen durchgeführt. Es ist ratsam die Modalitäten hierfür im Voraus mit dem Labor abzuklären.

ISTA-Zertifikate für Saatgutlose

Auf Anfrage kann ein internationaler Analysenbericht, oder ISTA-Zertifikat, herausgegeben werden. Ein oranges ISTA-Zertifikat für Saatgutlose ist ein Beleg dafür, dass die Analysen nach international gültigen Methoden durchgeführt wurden. Die gleichen Methoden werden weltweit von ISTA-akkreditierten Laboratorien angewandt, weshalb orange ISTA-Zertifikate international anerkannt sind und quasi eine Garantie für die Zuverlässigkeit der Analysen darstellen. Damit ein solches ISTA-Zertifikat erstellt werden kann, muss jedoch auch die Probenahme durch einen anerkannten ISTA-Probenehmer des Saatgutlabors erfolgen.

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