Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln

Für die Lagerung von für die berufliche Anwendung zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gelten besondere Vorschriften. Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ihren Originalbehältern aufbewahrt werden. Die Lagerung muss in einem getrennten Raum oder Chemikalienschrank erfolgen. Diese müssen abschließbar, entsprechend markiert (Pdf, 175 KB) und mit einer Auffangwanne versehen sein. Die Lagerung darf nicht in Wohnräumen und muss getrennt von Lebens-, Futter-, Arzneimitteln und Treibstoff erfolgen (siehe Kontrollpunkte Lagerung und Entsorgung).

Gegebenenfalls muss zusätzlich eine Genehmigung für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Chemikalien bei der Umweltverwaltung beantragt werden.

Abgelaufene Pflanzenschutzmittel, leere Pflanzenschutzmittelbehälter und Restmengen von Pflanzenschutzmitteln gelten als Problemabfälle und sind entsprechend zu entsorgen.

Nicht berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln können für die Entsorgung zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten der SuperDrecksKëscht nutzen.

Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln können für die Entsorgung zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten der SuperDrecksKëscht fir Betriber oder die jährlich von den Pflanzenschutzmittelhändlern organisierte und durch Valorlux durchgeführte Abfallsammlung (Pdf, 198 KB) nutzen.

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