Sortenversuche und empfohlene Sorten

Offizielle Sortenversuche

Die Wahl der richtigen Sorte ist eine wesentliche Voraussetzung für eine marktgerechte, wirtschaftliche und umweltverträgliche Produktion. Ertragsleistung und Produktqualität pflanzlicher Erzeugungen können weitgehend durch eine standortgerechte und marktorientierte Sortenwahl abgesichert werden.

Zuverlässige Erkenntnisse über Leistung und Eigenschaften einer Sorte lassen sich nur anhand von mehrjährigen und regionalen Sortenversuchen erstellen.

In diesem Sinne werden jährlich Sortenversuche auf verschiedenen Standorten unseres Landes durchgeführt:

Empfohlene Sorten

Die Resultate der offiziellen Sortenversuche (siehe vorherige Sektion) werden der Sortenkommission unterbreitet, eine neutrale Instanz, die sich aus Vertretern der Verwaltung der technischen Dienste der Landwirtschaft (ASTA), des Lycée Technique Agricole (LTA), der Landwirtschaftskammer und des Instituts für Biologische Landwirtschaft und Agrarkultur Luxemburg (IBLA) zusammensetzt.  

Diese Kommission begutachtet die Versuchsergebnisse und empfehlt, aufgrund mehrjähriger Sortenversuchsresultate, diejenigen Sorten landwirtschaftlicher Nutzpflanzen die für die Standortverhältnisse Luxemburgs am besten geeignet sind. Neben den Ertragseigenschaften, berücksichtigt die Sortenkommission ebenfalls die Qualitätseigenschaften und die Resistenzen gegenüber Krankheiten.

Beschreibung der empfohlenen Sorten

Eine Kurzbeschreibung der empfohlenen Sorten kann man dem Flyer „Zortekatalog“  unter „Mehr dazu“ entnehmen.

Eine detaillierte Beschreibung aller empfohlenen Sorten kann man der „Beschreibenden Sortenliste landwirtschaftlicher Nutzpflanzen“ unter „Mehr dazu“ entnehmen.

Nationale Sortenliste

In der Nationalen Sortenliste, die jährlich in einem großherzoglichen Reglement veröffentlicht wird, sind alle empfohlenen Sorten landwirtschaftlicher Nutzpflanzen aufgeführt. Sie beinhaltet darüber hinaus Sorten die für den Export bestimmt sind und deshalb zur Saatgutvermehrung in Luxemburg zugelassen sind. Alle Sorten, die in der Nationalen Sortenliste eingetragen sind, können ebenfalls in der gesamten EU frei in Verkehr gebracht werden.

Qualitätssicherungssystem für Grünlandmischungen

Gräser und Kleearten werden in der Regel nicht in Reinsaaten, sondern zur Verbesserung und Erneuerung von Grünlandbeständen in Kleegrasmischungen ausgesät. Auch im Feldfutterbau erfolgt die Aussaat von Gräsern und Futterleguminosen meistens in Saatgutmischungen. Seitens der ASTA wurde deshalb ebenfalls ein Qualitätssicherungssystem für Grünlandmischungen, das sogenannte „Orange Etikett“, eingeführt.

Das orangefarbene Etikett bürgt für Grünland- und Feldfutterbaumischungen, die unter der Kontrolle und der Aufsicht der ASTA, nach festgelegten Vorschriften hinsichtlich Arten- und Sortenzusammenstellung, hergestellt wurden. Das Orange Etikett steht für Kleegrasmischungen, die sich ausschließlich aus Qualitätssorten zusammensetzen, die in Sortenversuchen in Luxemburg geprüft wurden und aufgrund von Sortenversuchsresultaten von der Sortenkommission empfohlen werden.

Zum letzten Mal aktualisiert am