Handel und Transport

Der Handel mit Tieren und deren Transport unterliegt nationalen sowie EU-Bestimmungen. Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) überwacht die innergemeinschaftlichen Bewegungen (Transport innerhalb der EU) ebenso wie den EU-Import und -Export von Tieren und tierischen Nebenprodukten. Hierbei müssen sowohl das Tierwohl berücksichtigt, als auch sanitäre Bedingungen eingehalten werden. Bei Transporten von lebendigen Tieren müssen die Transportbedingungen und Fahrtzeiten kontrolliert werden und es wird sichergestellt, dass die betroffenen Tiere gesund, frei von Seuchen und transportfähig sind.

Gesundheitsbescheinigung für den Transport von Tieren

Die ALVA ist für die Durchführung der tierärztlichen Kontrollen und die Ausstellung der nötigen Veterinärbescheinigungen (Gesundheitsbescheinigung für den Transport von Tieren innerhalb der Europäischen Union oder ihre Ausfuhr in Drittländer - TRACES NT) zuständig. Alle Details bezüglich der Ausstellung einer Bescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel und die nötigen Formulare hierzu finden Sie auf Guichet.lu.

Das Vorgehen und die Verpflichtungen in Bezug auf den Handel dieser Waren mit Drittländern sind auf dem Logistikportal beschrieben.

Grenzweideverkehr

Besondere Bestimmungen gelten für die Verbringung von Tieren zu Weidezwecken. Sollen Tiere zum Weiden nach Belgien, Frankreich oder Deutschland verbracht werden, so muss dies im Vorfeld bei der ALVA beantragt werden. Hierzu muss der Antrag zum Grenzweideverkehr, die Selbsterklärung zum Grenzweideverkehr sowie der Anhang zum Antrag auf Grenzweideverkehr ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse geschickt werden: 

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