Zucht

Zufriedenstellende Ergebnisse in der Tierzucht hängen in hohem Maße vom Einsatz von Zuchttieren hoher genetischer Qualität ab. Tierzucht ist in der Europäischen Union ein harmonisierter Rechtsbereich. Seit dem 1. November 2018 gilt die europäische Tierzuchtverordnung Verordnung (EU) 2016/1012. Diese umfasst folgende Tierarten: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden (Pferde, Esel).

Die grundlegenden Ziele der EU-Tierzuchtverordnung sind:

  • der freie Handel mit Zuchttieren und deren genetischem Material
  • der Rechtsanspruch auf Eintragung in ein Zuchtbuch der jeweiligen Rasse

Dies wird erreicht durch harmonisierte Vorschriften im Bereich:

  • der Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen,
  • der Genehmigung der Zuchtprogramme für bestimmte Rassen,
  • der Eintragungsbestimmungen von reinrassigen Zuchttieren in Zuchtbücher,
  • der Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen,
  • der Ausstellung von Tierzuchtbescheinigungen.

Des Weiteren verfügt die EU-Tierzuchtverordnung über Bestimmungen hinsichtlich des Erhalts von tiergenetischen Ressourcen.

Anerkannte Zuchtorganisationen

Laut der EU-Tierzuchtverordnung sind die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, aktuelle Informationen über anerkannte Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und genehmigte Zuchtprogramme sowie die für Tierzucht zuständige, nationale Behörde im Internet zu veröffentlichen.

Der untenstehende Link beinhaltet Informationen zu den in Luxemburg anerkannten Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen sowie deren genehmigten Zuchtprogrammen. Diese Liste umfasst sowohl Zuchtorganisationen mit Sitz in Luxemburg als auch ausländische Zuchtorganisationen, die in Luxemburg tätig sind.

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