Eschweiler
Das Waldflurneuordnungsverfahren umfasst die forstwirtschaftlich und landwirtschaftlich zusammenhängend genutzten Flächen der Sektionen A, B, C, D, E, der ehemaligen Gemeinde Eschweiler, sowie Teile von der Sektion C der Gemeinde Clervaux, der Sektion A,B und D der Gemeinde Kiischpelt, der Sektion E der Gemeinde Munshausen, der Sektionen B und C der Gemeinde Wincrange, der Sektion A und D der Gemeinde Wiltz und der Sektion B der Gemeinde Winseler.
Neben einer möglichst großzügigen Zusammenlegung der verstreut liegenden Grundstücke wird bei der Flurneuordnung, der Planung und dem Ausbau eines rationellen Waldwegenetzes eine große Bedeutung zugemessen, denn durch die Zusammenlegung sollen alle Wald-, Acker- und Weideparzellen, so weit wie notwendig, einen direkten Wegezugang erhalten.
Gesamtfläche
- 2.152 Hektar (Forstwirtschaft: 1.625 Hektar, Landwirtschaft: 527 Hektar)
Initialer Stand
Anzahl der Parzellen
- Total: 1.935
Durchschnittsfläche der Parzellen
- 46,79 Ar
Anzahl der Eigentümer
- 798
Aktueller Stand der Arbeiten
Abgeschlossen:
- Informationsversammlung(en)
- Untersuchung über die Zweckmäßigkeit eines Flurneuordnungsprojektes
- Generalversammlung
- Impaktstudie (Eschweiler Ost)
Laufend:
- Untersuchung über die Neuzuteilung
- Untersuchung über die Bodenbewertung
- Bautechnische Begleitmaßnahmen
- Impaktstudie (Eschweiler West)
Besonderheiten zu Gunsten der Forstwirtschaft
- Bessere Erschließung der Waldparzellen durch Bau eines rationelleren Wegenetzes im Wald.
- Verbesserung der Parzellenform durch Zusammenlegung auf freiwilliger Basis
- Neuvermessung der Parzellen und Sicherstellung der Katastergrenzen
Besonderheiten zu Gunsten der Landwirtschaft
- Neueinteilungsprojekt für Felderzusammenlegung im Gebiet Scharthof
Besonderheiten zu Gunsten der Umwelt und der Landschaft
Die Waldflurneuordnung Eschweiler reiht sich nahtlos in die Objektive einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes und der natürlichen Ressourcen ein.
Mit der (Wieder-) Belebung der privaten Forstwirtschaft werden Möglichkeiten aufgetan, nachwachsende Rohstoffe im Sinne der CO2- Reduzierung, gemäss den Rio-, Kyoto-, Johannisburg-, Abkommen/Beschlüssen,wieder aus der Reserve zu holen.
Die „nachhaltige Entwicklung“ umfasst drei Säulen, die wirtschaftliche (freiwillige Zusammelenlegung,Wege- und Lagerplatzbau), die ökologische (Nutzung von Holzprodukten wie Schnittware, Hackschnitzel, Pellets, Lohe) sowie die soziale (Förderung einer vielfältigen Nutzung wie z. B. als Erholungs-und Freizeitgebiet. Mit der Waldflurneuordnung können alle drei Standbeine einer nachhaltigen Entwicklung erfüllt werden.
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