Nationaler Strategieplan

Der Nationale Strategieplan (Plan stratégique national - PSN) setzt die Ziele der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Luxemburg um und ist ein wesentlicher Teil des Europäischen Grünen Deals.

Die GAP macht ungefähr ein Drittel des EU-Haushalts aus und wird aus zwei Fonds aus dem EU-Haushalt finanziert:

  • Der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) unterstützt die Landwirte durch Direktzahlungen und setzt sich aus europäischen Mitteln zusammen,
  • Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes und wird aus europäischen Mitteln wie auch durch eine nationale Ko-Finanzierung gespeist.

Die Zahlungen aus beiden Fonds werden auf nationaler Ebene durch das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau und den nachgeordneten Administrationen verwaltet. Informationen über die Begünstigte von Zahlungen aus den Fonds werden im Einklang mit den europäischen Transparenzvorschriften veröffentlicht. Hier finden Sie weitere Informationen zu anderen europäischen Fonds in Luxemburg.

Insgesamt werden über die zwei Fonds über den Zeitraum von 2023-2027 ca. 465 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln in die Landwirtschaft und nachgeordnete Bereiche investiert. Die folgende Tabelle bietet eine genaue Aufschlüsselung nach Fonds. 

  Budget EU (€) Nationale Mittel (€) Total (€)
Direktzahlungen (EGFL) 163.739.135 n/a 163.739.135
Sektorielle Programme Bienen (EGFL) 142.605 250.888 393.493
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)  60.869.220 240.301.880 301.171.100
Total 224.750.960 240.552.768 465.303.728

Alle Beihilfen, die an die Umsetzung von Maßnahmen auf bestimmten Flächen bezogen sind unterliegen der erweiterten Konditionalität zur Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands von Flächen (sog. GLÖZ-Standards) sowie den verschiedenen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, die die Landwirtschaft betreffen. Prioritäten der Förderung der Landwirtschaft in Luxemburg sind die Unterstützung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Familienbetriebe und die Sicherstellung und Verbesserung von Dienstleistungen für die Umwelt, das Klima und die Biodiversität durch Maßnahmen der Landwirtschaft.

Die einzelnen Fördermaßnahmen und die Konditionen des PSN sind hier beschrieben.

Direktzahlung und gekoppelte Beihilfen 

Die erste Priorität des PSN ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Sektors zu gewährleisten. Direktzahlungen an Landwirte zielen darauf ab, die ökonomische Resilienz zu stärken, die wachsende Einkommensschere zwischen dem Agrarsektor und anderen Sektoren der Wirtschaft zu schließen, Marktvolatilität und Wetterunsicherheit zu widerstehen und gleichzeitig wichtige Dienstleistungen über die Landwirtschaft bereitzustellen (Landschafts- und Umweltschutz). Die Direktzahlungen belaufen sich auf ein Budget von 164 Mio. Euro und machen 35 % des Gesamtbudgets aus, das dem Agrarsektor für den Zeitraum 2023-2027 in Luxemburg zur Verfügung steht.

Alle Direktzahlungen sind an die Einhaltung der erweiterten Konditionalität gebunden.

Für den Planungszeitraum 2023-2027 wurde eine neue gekoppelte Beihilfe für die Rindfleischerzeugung eingeführt. Die Rindfleischerzeugung ist für die nachhaltige Nutzung von Dauergrünland wichtig, der Produktionszweig ist allerdings durch niedrige Einkommen gefährdet. Eine zweite gekoppelte Beihilfe wurde für den weitgehend defizitären Obst- und Gemüsesektor eingeführt.

Öko-Regelungen

Ein neues Element der ersten Säule des PSN sind die Öko-Regelungen, für die 25 % des EGFL-Budgets vorgesehen sind. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Öko-Regelungen anzubieten und die jeweiligen Öko-Regelungen auf nationaler Ebene entsprechend ihren Umwelt- und Klimabedürfnissen zu gestalten.

Ziel dieser freiwilligen Maßnahmen ist die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien im Landbau, Verringerung der Treibhausgasemissionen, Aufwertung der CO2-Bilanz und CO2-Bindung im Boden. Verschiedene dieser Maßnahmen liefern einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.

Zu den Öko-Regelungen in Luxemburg gehören so z. B. die Anlage von nicht-produktiven Flächen und Streifen zur Förderung der Biodiversität, oder zum Schutz der Gewässer. Spezifische Maßnahmen zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel dienen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und des Nationalen Aktionsplan für bestäubende Insekten und stehen daher im Einklang mit den nationalen Zielen und Prioritäten.

Entwicklung des ländlichen Raums

Die für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf 300 Mio. Euro, von denen 80 % aus nationalen Finanzmitteln ko-finanziert werden. Hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund, wobei mehr als 70 % des Budgets für Maßnahmen reserviert sind, die auf Ressourcen schonende Bewirtschaftung, Umwelt, Klima und biologische Vielfalt ausgerichtet sind.

Die Modernisierung der Landwirtschaft wird mit mehr als 60 Mio. Euro vorangetrieben. Somit können neue Stallbauten eine Förderung erhalten, wenn diese z. B. den Vorschriften des ökologischen Landbaus entsprechen, was ebenfalls der Verbesserung des Tierschutzes zugutekommt. Weiterhin müssen die Ziele zur Emissionsreduktion beachtet werden. Zum Beispiel hat sich Luxemburg das Ziel gesetzt, seine Ammoniakemissionen (-22 % bis 2030 im Vergleich zu 2005) und die Treibhausgasemissionen (-30 % bis 2030 im Vergleich zu 2005) aus der Landwirtschaft zu reduzieren und die ökologisch angebaute Fläche bis 2025 auf 20 % zu erhöhen.

Insgesamt sind 5 % des Budgets für die Entwicklung des ländlichen Raums für LEADER-Maßnahmen vorgesehen. Diese zielen, zusammen mit der nationalen Unterstützung für die Dorfentwicklung, darauf ab, die ländlichen Gebiete bei Herausforderungen, wie z. B. der Verbesserung der sozialen Inklusion und des intergenerationellen Austauschs, dem Zugang zu Basisdienstleistungen im ländlichen Raum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Entwicklung von Unternehmen, zu unterstützen.

Sektorspezifische Unterstützung der Bienenhaltung

Dem Imkersektor stehen 400.000 Euro zur Verfügung, die aus europäischen und nationalen Mitteln finanziert werden, um die biologische Vielfalt und insbesondere die Bestäuber zu schützen. Wissenstransfer, die genetische Verbesserung der Bienen und die Qualitätsanalyse von Imkereiprodukten können gefördert werden.

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