Gekoppelte Mutterkuhprämie (505)

Ziel der Beihilfe

Die gekoppelte Mutterkuhprämie ist eine gekoppelte finanzielle Unterstützung für Mutterkuhbetriebe.

Sie soll einen Anreiz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Mutterkuhhaltung schaffen und die Ergebnisdifferenz zu Betrieben mit anderer betriebswirtschaftlicher Ausrichtung verringern, um das Überleben des Rindersektors zu gewährleisten.

Mittelherkunft

Die gekoppelte Mutterkuhprämie ist eine Direktzahlung. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert [Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)].

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Mutterkuhhalter, die im Durchschnitt mindestens 10 Mutterkühe pro Kulturjahr halten (vom 31.10.N-1 bis 01.11.N).

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähige Maßnahme ist die Haltung von Mutterkühen.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Viehbesatz des Betreibs darf höchstens 1,8 GVE/ha betragen.

Die Definition einer Mutterkuh entspricht einem weiblichen Rind, das mindestens einmal gekalbt hat, den Code 2 (Fleischtyp) oder 3 (Mischtyp) im Feld „Rassentyp“ in der Sanitel-Datenbank (Identifizierung und Registrierung von Rindern) trägt und nicht gemolken wird (Milchproduktion). Eine Abkalbung im Antragsjahr ist nicht erforderlich.

Die Beihilfe wird für eine Höchstzahl von 150 Mutterkühen pro Betrieb gewährt.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Der Finanzrahmen für die gekoppelte Mutterkuhprämie beträgt 3.150.000 € pro Jahr.

Die Prämienhöhe beträgt voraussichtlich 150 €/Tier. Dieser Betrag gilt für eine Referenzanzahl von 21.000 Mutterkühen. Übersteigt die förderfähige Anzahl von Tieren diese Referenzanzahl, so wird die Prämie pro Tier anteilsmäßig verringert.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die gekoppelte Mutterkuhprämie wird durch entsprechendes Anklicken auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ beantragt. Eine ausführliche Meldung einzelner Mutterkühe (wie bei der früheren Prämie) ist jedoch nicht erforderlich. Der Service d’économie rurale (SER) basiert sich bei der Berechnung der Prämie auf den Durchschnittsmutterkuhbestand laut Sanitel.

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