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Obst schmeckt am besten, wenn man es selber gepflückt hat. Allerdings gehören die Früchte dem Besitzer der Obstbäume, man darf also nicht einfach pflücken wo man möchte. Mit der Aktion „Gielt Band“ ruft das Landwirtschaftsministerium die Bürgerinnnen und Bürger dazu auf, sich auf eine nachhaltige Art und Weise gegen die Lebensmittelverschwendung einzusetzen - sei es als Pflücker oder als Besitzer.
Gemeinden, Privatpersonen, Vereinigungen und Unternehmen können ihre Obstbäume für diese Aktion freigeben und sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Mit dem Formular, das Sie auf dieser Seite auf antigaspi.lu finden, können Sie sich für die Aktion anmelden und gelbe Bänder bestellen.
Ist ein gelbes Band an einem Baum befestigt, bedeutet das: Jeder kann davon kostenlos Obst für den Eigenbedarf pflücken und die Früchte, die unter dem Baum liegen, einsammeln. Das Landwirtschaftsministerium hofft, dass sich aus dieser Aktion weitere Initiativen ergeben, bei denen Leute das Obst, das sie gepflückt haben, gemeinsam weiterverarbeiten. Teilen Sie dem Ministerium Ihre Aktion per E-Mail an antigaspi@ma.etat.lu mit.
Damit auch Besitzer abgelegener „Bongerten“ und Obstbäume an der Aktion „Gielt Band“ teilnehmen können, stellt das Landwirtschaftsministerium ab diesem Jahr Schilder mit der Aufschrift „Hei dierft Dir plécken!“ zur Verfügung. Bestellen kann man ein solches Schild per E-Mail an antigaspi@ma.etat.lu. Wer das Schild an einer öffentlichen Straße anbringen möchte, muss zuerst einen entsprechenden Antrag bei der Straßenbauverwaltung stellen.
„Gielt Band“-Charta für die Obstpflücker:
„Gielt Band“-Charta für die Besitzer der Obstbäume:
Rechtliche Hinweise:
Um sich an der Aktion zu beteiligen müssen Sie bestätigen, dass Sie das Recht haben, Dritte auf den Grundstücken, mit denen Sie an der Aktion „Gielt Band“ teilnehmen, pflücken zu lassen. Sie müssen also Besitzer, Pächter oder in einer anderen Form dazu berechtigt sein, über die Ernte und das Grundstück, auf dem der Baum/Strauch steht, zu verfügen.
Der Staat ist zivilrechtlich nicht haftbar, wenn es während der Aktion „Gielt Band“ zu einem Zwischenfall kommt. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Versicherung und treffen Sie die nötigen Vorsichtsmaßnahmen.
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