Antigaspi Aktion „Gielt Band“: Hier ist Ernten erlaubt! Pflücken Sie Obst und engagieren Sie sich so gegen die Lebensmittelverschwendung

Antigaspi

An der Aktion „Gelbes Band“ kann sich jeder beteiligen, ob als Pflücker oder als Besitzer von Obstbäumen.
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Obst schmeckt am besten, wenn man es selber gepflückt hat. Allerdings gehören die Früchte dem Besitzer der Obstbäume, man darf also nicht einfach pflücken wo man möchte. Mit der Aktion „Gielt Band“ ruft das Landwirtschaftsministerium die Bürgerinnnen und Bürger dazu auf, sich auf eine nachhaltige Art und Weise gegen die Lebensmittelverschwendung einzusetzen - sei es als Pflücker oder als Besitzer.

Gemeinden, Privatpersonen, Vereinigungen und Unternehmen können ihre Obstbäume für diese Aktion freigeben und sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Mit dem Formular, das Sie auf dieser Seite auf antigaspi.lu finden, können Sie sich für die Aktion anmelden und gelbe Bänder bestellen.

Ist ein gelbes Band an einem Baum befestigt, bedeutet das: Jeder kann davon kostenlos Obst für den Eigenbedarf pflücken und die Früchte, die unter dem Baum liegen, einsammeln. Das Landwirtschaftsministerium hofft, dass sich aus dieser Aktion weitere Initiativen ergeben, bei denen Leute das Obst, das sie gepflückt haben, gemeinsam weiterverarbeiten. Teilen Sie dem Ministerium Ihre Aktion per E-Mail an antigaspi@ma.etat.lu mit.

Damit auch Besitzer abgelegener „Bongerten“ und Obstbäume an der Aktion „Gielt Band“ teilnehmen können, stellt das Landwirtschaftsministerium ab diesem Jahr Schilder mit der Aufschrift „Hei dierft Dir plécken!“ zur Verfügung. Bestellen kann man ein solches Schild per E-Mail an antigaspi@ma.etat.lu. Wer das Schild an einer öffentlichen Straße anbringen möchte, muss zuerst einen entsprechenden Antrag bei der Straßenbauverwaltung stellen.

Gielt Band“-Charta für die Obstpflücker:

  • Es dürfen nur Früchte von Bäumen geerntet werden, die mit einem gelben Band markiert sind.
  • Es ist verboten, auf die Bäume zu klettern oder eine Leiter zu benutzen.
  • Die Bäume dürfen nicht beschädigt werden.
  • Die Früchte sind für den privaten Gebrauch gedacht.
  • Nehmen Sie nur so viele Früchte mit, wie Sie tatsächlich brauchen.
  • Hinterlassen Sie die Natur so, wie Sie sie aufgefunden haben.
  • Blockieren Sie keine Zufahrten.
  • Das Pflücken fällt unter Ihre eigene Verantwortung.

Gielt Band“-Charta für die Besitzer der Obstbäume:

  • Der Baum, unter dem das Obst gesammelt, respektive von dem gepflückt werden darf, muss frei zugänglich sein (er darf zum Beispiel nicht von einem Zaun umgeben sein, über den man klettern muss).
  • Der Baum darf nicht in einer Weide stehen, auf der Vieh grast.
  • Das gelbe Band muss gut erkennbar am Baum befestigt sein.
  • Jeder Baum muss einzeln mit einem gelben Band gekennzeichnet sein.
  • Das gelbe Band kann zu jedem Zeitpunkt am Baum befestigt, respektive abgenommen werden (vor oder nachdem die Früchte reif sind, oder wenn sie bereits auf den Boden gefallen sind).

Rechtliche Hinweise:

Um sich an der Aktion zu beteiligen müssen Sie bestätigen, dass Sie das Recht haben, Dritte auf den Grundstücken, mit denen Sie an der Aktion „Gielt Band“ teilnehmen, pflücken zu lassen. Sie müssen also Besitzer, Pächter oder in einer anderen Form dazu berechtigt sein, über die Ernte und das Grundstück, auf dem der Baum/Strauch steht, zu verfügen.

Der Staat ist zivilrechtlich nicht haftbar, wenn es während der Aktion „Gielt Band“ zu einem Zwischenfall kommt. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Versicherung und treffen Sie die nötigen Vorsichtsmaßnahmen.

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