Offizielle Mitteilungen
Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie über den Auszahlungszeitplan der Beihilfen 2023 in Kenntnis setzen. Der Zeitplan für die noch ausstehenden Auszahlungen sieht derzeit wie folgt aus:
Februar 2024
502 | Junglandwirte- und Jungwinzerprämie |
545 | Beihilfe zur Förderung der Reduzierung der Stickstoffdüngung |
alte auslaufende Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 063, 073, 093, 422, 423, 432, 442, 452, 462, 472 & 482 |
März 2024
530/531 | Entschädigung für Auflagen in Wasserschutzgebieten |
540, 150 | Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft & alte auslaufende Maßnahme |
505 | Gekoppelte Mutterkuhprämie |
549 | Beihilfe zur Förderung der reduzierten Bodenbearbeitung |
822 | Umstrukturierungsprämie - Weinbau |
999 | Biodiversitätsverträge |
In den darauffolgenden Monaten kommen die verbleibenden AUKM und die Öko-Regelungen zur Auszahlung. Dieser Zeitplan gilt vorbehaltlich der Einhaltung des Zeitplans der hierfür erforderlichen Arbeiten auf informatischer Ebene! Sollten Sie zur dieser Mitteilung Fragen haben, so können Sie sich gerne an die zuständigen Beamten wenden: Reiser Yannick 247-82579, Kieffer Lynn 247-82567.
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