Offizielle Mitteilungen
Wie in den vorigen Jahren wird auch in diesem Jahr die Paratuberkuloseüberwachung unter Aufsicht der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung fortgesetzt.
Um auch weiterhin eine Milch von hoher Qualität und Sicherheit zu erzeugen und zu vermarkten, ist die Beteiligung am Bekämpfungsplan gegen Paratuberkulose für Milchproduzenten obligatorisch, während sie für den Fleischsektor freiwillig ist.
Die Untersuchungen im Milchsektor werden auf den Milchproben durchgeführt, welche im Rahmen der Milchkontrolle ab August entnommen werden.
Die Untersuchungen im Fleischsektor werden mittels Blutproben durchgeführt, welche vom Tierarzt, während der Wintereinstallung gezogen werden. Die nötigen Formulare können wie üblich vom Tierarzt bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung angefragt werden.
In Milchbetrieben, in denen keine Milchkontrolle durchgeführt wird, werden die Tiere mittels Blutproben untersucht.
Die Analysekosten werden weiterhin vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau getragen.
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