Offizielle Mitteilungen
Im Hinblick auf die bevorstehenden Auszahlungen für das Kulturjahr 2024 möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick geben:
Zeitpunkt |
Beihilfen 2024 |
Anteil der Beihilfe |
Dezember 2024 |
Gekoppelte Leguminosenprämie |
100% |
Umverteilungsprämie |
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Gekoppelte Mutterkuhprämie |
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Gekoppelte Obst- und Gemüseprämie |
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Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete |
15% Restzahlung |
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Basisprämie (Jetons) |
25% Teilzahlung |
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Landschaftspflegeprämie – Weinbau |
30% Restzahlung |
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Januar 2025 |
Junglandwirte- und Jungwinzerprämie |
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Beihilfe zur Förderung der reduzierten Bodenbearbeitung |
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Beihilfe zur biologischen Bekämpfung des Traubenwicklers |
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Beihilfe zur Anlage von Rückzugszonen |
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Februar 2025 |
Beihilfe zum Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten |
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Beihilfe zur biologischen Bekämpfung von Schadinsekten im Obstbau |
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Entschädigung für Auflagen in Wasserschutzgebieten |
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Beihilfe zur Förderung des Weidegangs |
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Beihilfe zur Förderung der Fruchtfolge und Diversifizierung der Ackerkulturen |
Maßnahmen aus der bisherigen und neuen Reform werden zeitgleich ausgezahlt.
In den darauffolgenden Monaten erfolgt die Auszahlung der übrigen Öko-Regelungen und Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Ein aktualisierter Zeitplan wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Hinweis: Dieser Kalender gilt vorbehaltlich möglicher Verzögerungen, die in Einzelfällen auftreten können.
Basisprämie (Jetons)
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wegen des großen Erfolgs der Öko-Regelungen der Finanzrahmen der Direktzahlungen in diesem Jahr möglicherweise überschritten wird. Daher sind folgende Schritte geplant:
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, so können Sie sich gerne an die zuständigen Beamten wenden:
Name |
Telefon |
Zuständigkeit |
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Jerry HUSS |
247-72583 |
AUKM |
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Yannick REISER |
247-82579 |
Öko-Regelungen |
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Lynn KIEFFER |
247-82567 |
Einkommensbeihilfen |
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