Beihilfen Analyse der organischen Dünger Im Rahmen der Landschaftspflegeprämie

Beihilfen

Im Rahmen der Landschaftspflegeprämie müssen alle auf Ihrem Betrieb produzierten oder genutzten organischen Dünger untersucht werden, falls die Produktion 100T/Jahr oder 200m3/Jahr übersteigt. Diese Analysen sind 5 Jahre gültig. Betriebe die eine Biogasanlage betreiben müssen die Biogasgülle jährlich untersuchen lassen.

Analysen von organischem Dünger welche vor oder während der Kampagne 2019/2020 gemacht wurden müssen also erneuert werden.

Bei einer neuen Verpflichtung oder einem noch nicht untersuchten organischen Dünger muss die Analyse spätestens innerhalb 3 Jahren erfolgt sein.

Um einen besseren Arbeitsablauf zu gewährleisten, haben wir für Sie einen Terminservice eingerichtet. Unter der Nummer 457172-416 oder 457172-417 können Sie sich morgens von 08h00-10h00 einen Termin geben lassen. Ohne Termin können Sie im ASTA Labor keine organischen Düngeproben abgeben.

Für alle Düngerproben muss ein Anfrageformular ausgefüllt werden welches Sie hier herunterladen können.

Abgabezeiten: Montags bis Freitags von 8.00 bis 11.30 und von 13.00 bis 16.00 Uhr.

Das Labor behält sich vor, nicht ordnungsgemäß verpackte Dünger abzulehnen (siehe Rückseite des Antragsformulars). Ebenso kann und wird das Labor bereits analysierte Dünger nicht ein weiteres Mal untersuchen, weil z. B. der N-Gehalt nicht den Erwartungen entspricht.

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