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Damit die vorgegebenen Ziele im Rahmen der Ammoniakemissionen erreicht werden können, ist ein angepasstes Viehmanagement notwendig. Zu diesem Zweck wird jedem Betrieb ein Referenzwert an Arbeitsstunden (AK-T), anhand des Viehbestandes errechnet. Dieser Wert darf in den Folgejahren nicht überschritten werden, es sei denn, es liegt eine ministerielle Genehmigung vor. In der Rubrik Betriebsführung finden Sie die Erklärungen zur Berechnung und Kontrolle der Arbeitskräfte aus der Tierproduktion (AK-T) sowie zur Beantragung einer Genehmigung für die Erhöhung des Viehbestandes.
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