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Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für Beihilfen unter dem Agrargesetz vom 2. August 2023 für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 28. Februar 2025 festgelegt ist.
Alle förderfähigen Anträge, welche bis zum 28. Februar 2025 (Eingangsdatum bei der Verwaltung zählt) zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht worden sind, werden dem Auswahlverfahren unterzogen.
Der Finanzrahmen der Beihilfen für das Auswahlverfahren vom 28. Februar 2025 ist wie folgt vom Landwirtschaftsminister festgelegt:
Bauliche Investitionen über 300.000 € |
4.000.000 € |
Bauliche Investitionen bis 300.000 € |
4.400.000 € |
Investitionen in Maschinen |
2.400.000 € |
Installierungsbeihilfen für Junglandwirte |
1.400.000 € |
Die Antragsformulare für bauliche Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben und Maschinen sind bei der Dienststelle zur Strukturverbesserung der ASTA erhältlich oder werden Ihnen auf Nachfrage hin zugestellt (MAINZ Sandy: Tel.: 45 71 72-304; E-Mail: sandy.mainz@asta.etat.lu).
Die Antragsformulare für die Installierungsprämie sind ebenfalls bei der ASTA erhältlich (KRIER Jacques Tel.: 45 71 72-303; E-Mail: jacques.krier@asta.etat.lu).
Auf allen Formularen ist vermerkt, welche Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie in den spezifischen Broschüren der Fördermaßnahmen und unter folgender Rubrik.
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