Nutzung von Zwischenfrüchten für Futterzwecke
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Hinweise zur Planung und Nutzung von Zwischenfrüchten für Futterzwecke – Handlungsempfehlungen bei anhaltender Trockenheit
Wir möchten hiermit die Teilnehmer an der Ökoregelung „Zwischenfrüchte und Untersaat im Mais“ 2026 darauf aufmerksam machen, dass die Regelung die Nutzung des Aufwuchses zu Futterzwecken (Mahd oder Beweidung) nicht ausschließt, dies allerdings unter der Bedingung, dass die Maßnahmen die Pflanzendecke nicht zerstören, da diese bis zum 1. Februar 2027 bestehen soll.
Wir empfehlen die Art der Zwischenfrucht so zu wählen, dass diese auch für die Futterverwertung geeignet ist. Die Liste der zugelassenen Arten finden Sie hier (Pdf, 275 KB).
Die Nutzung von Zwischenfrüchten als Futterquelle ist wetterabhängig und nicht in jedem Fall gleich erfolgreich. Dennoch können sie unter geeigneten Bedingungen einen Beitrag zu Futterversorgung leisten.
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, so stehen die zuständigen Beamten Ihnen gerne zur Verfügung.
Name |
Tel. |
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Annemarie Durkstra |
(+352) 247- 82577 |
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Yannick Reiser |
(+352) 247- 82579 |
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