Teilnahme an AUKM ab dem Kulturjahr 2027
Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Vorgang „SER – Verwaltung der AUKM-Verpflichtungen“ zur Teilnahmeerklärung an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), einschließlich der Landschaftspflegeprämie, ab jetzt auf MyGuichet.lu freigeschaltet ist.
Die Merkblätter zu den Regelungen finden Sie hier.
Die Verpflichtung für die Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft/Weinbau/Baumschule (540-542) gilt für eine Dauer von 5 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu 7 Jahre. Für alle anderen AUKM beträgt die Verpflichtungsdauer 3 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
Der letzte Termin für die Einschreibung ab dem Kulturjahr 2027 ist der 30. September 2026.
Betriebe, die bereits an den Programmen teilnehmen, können mithilfe desselben Vorgangs Änderungen beantragen.
Änderungen zu den AUKM-Verpflichtungen „Beihilfe zur Förderung der Reduzierung der Stickstoffdüngung (545)“ und „Beihilfe zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (551)“ müssen im Flächenantrag gemeldet werden.
Betriebe mit auslaufenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden individuell per Post angeschrieben.
Anleitungen zur genauen Handhabung des Vorgangs auf MyGuichet.lu finden Sie hier.
Sollten die interessierten Landwirte/Gärtner/Winzer Fragen zur vorliegenden Mitteilung haben, so stehen die zuständigen Beamten gerne zur Verfügung:
Name |
Telefonnr. |
E-Mail-Adresse |
AUKM |
Jerry Huss |
247-72583 |
AUKM: Leiter; 543; 548; 554 |
|
Alain Ruppert |
247-72582 |
546, 547, 550, 552 |
|
Annemarie Durkstra |
247-82577 |
544, 549 |
|
Misch Mühlen |
247-72554 |
540, 541 |
|
Linda Gerekens |
247-72586 |
542 |
|
Zoé Urhausen |
247-72530 |
545, 551 |
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