Anpassung von Beihilfebestimmungen
Dürre 2026: Änderungen bei Stickstoffdüngung, Weidegang von Rindern und extensiven Mähwiesen
Hiermit möchten wir den Teilnehmern an den genannten Regelungen folgende Anpassungen für das Jahr 2026 mitteilen:
AUKM 545
In der Variante P140 (Reduzierung der Stickstoffdüngung auf Dauergrünland und Feldfutter 140 kg N verfügbar) ist eine Beweidung im Zeitraum vom 15. November bis zum 15. März des Folgejahres untersagt. Um die Nutzung des Aufwuchses der Weiden im Herbst zu optimieren und somit der Futtermittelverknappung entgegenzuwirken, wird für Herbst 2026 eine Ausnahmereglung eingeführt und das Beweidungsverbot auf die Periode zwischen 1.Dezember 2026 bis 15 März 2027 eingeschränkt.
AUKM 546
In dieser Regelung ist der Weidegang auf den Zeitraum vom 15. März und dem 15. November begrenzt. Aus oben erwähnten Beweggründen wird das Enddatum dieser Bedingung ausnahmsweise für das Jahr 2026 auf den Zeitraum vom 15 März bis 1. Dezember verlängert.
Biodiversitätsprogramm WS
In den verschiedenen Varianten des Programms „extensive Mähwiesen“ (WS) ist keine Beweidung erlaubt. Aufgrund der extremen Hitze und Dürre wird eine Beweidung ausnahmsweise bis zum 15. November 2026 erlaubt. Folgendes gilt zu beachten:
- Im Fall einer Beweidung gelten die Bestimmungen des Programms Extensive Mähweiden (MD)
- Falls Landwirte in Zukunft Futterwiesen beweiden möchten, muss der Vertrag von WS auf MD angepasst werden.
- Die Beweidung darf nicht zur Zerstörung oder Beschädigung von Biotopen und Lebensräumen führen (Die geänderte großherzogliche Verordnung vom 1. August 2018 über geschützte Biotope und Lebensräume bleibt einzuhalten).
- Eine Zufütterung ist untersagt.
- Wenn Sie von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen, teilen Sie uns dies mit: biodiv@anf.etat.lu, Flik-No, No Kontrakt & Annexe.
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, so können Sie sich gerne an die zuständigen Beamten wenden:
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Beihilfe |
Name |
Telefon |
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545 |
Zoé Urhausen |
247-72530 |
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546 |
Alain Ruppert |
247-72582 |
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WS |
Naturverwaltung |
247-56674 |
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