Amtliche Mitteilung
Finanzielle Soforthilfe als Ausgleich für den durch die Krise im Mittleren Osten verursachten Anstieg der Düngemittelpreise
Um die negativen Auswirkungen der starken Preisanstiegen bei Düngemitteln auf die Landwirte in der Europäischen Union teilweise auszugleichen, hat die Europäische Kommission beschlossen, eine finanzielle Soforthilfe als Ausgleich für den durch die Krise im Mittleren Osten verursachten Anstieg der Düngemittelpreise zu gewähren.
Der von der EU-Kommission festgesetzte Betrag für diese finanzielle Hilfe wurde mit einer zusätzlichen nationalen Unterstützung durch die luxemburgische Regierung in Höhe von 200 % ergänzt.
Folgende Bedingungen gelten, um in den Genuss der genannten Soforthilfe zu kommen:
· Entschädigungsberechtigt sind alle Landwirte, die im Rahmen ihres elektronischen Flächenantrags 2026 landwirtschaftliche Nutzflächen in Luxemburg gemeldet haben.
· Die Gewährung ist nicht an das Statut des aktiven Landwirts gekoppelt.
· Die Entschädigung beträgt 35 EUR/ha.
· Die Entschädigung wird erst ab einem Mindestbetrag von 100 EUR gewährt und ist auf 10.000 EUR gedeckelt.
· Im Ausland gelegene Nutzflächen werden nicht entschädigt.
Die in Frage kommenden Betriebe wurden bereits vom Service d’économie rurale (SER) am 28. September 2026 angeschrieben.
Der entsprechende Antrag wurde in diesem Schreiben mitgesendet und muss bis spätestens zum 30. November 2026 beim SER per Post oder E-Mail an aide2026@ser.etat.lu eingereicht werden, um eine Auszahlung, vorbehaltlich der Verabschiedung der Gesetzesänderung, zu gewährleisten.
Landwirte, die dieses Schreiben nicht erhalten haben oder Fragen haben, können sich gerne telefonisch an die zuständigen Beamten wenden. (Nicolas Lampach - Tel.: 247-61336, Roland Nagy – 247-83557, Nuno Silva Santos - Tel.: 247-72536, Yannick Reiser – 247-72583, Jerry Huss 247-72583).
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