Frist für Ummeldungen von Zwischenfrüchten
Betrifft: 515 – Ökoregelung „Zwischenfrüchte und Untersaat im Mais“
Wir möchten hiermit die Teilnehmer an der Ökoregelung „Zwischenfrüchte und Untersaat im Mais“ 2026 daran erinnern, dass die Frist für Ummeldungen von Zwischenfrüchten der 1. Oktober 2026 ist (in belegten Ausnahmefällen, der 1. November 2026).
Wir möchten unterstreichen, dass lediglich Ummeldungen (d. h. Wechsel von Schlägen) hier visiert sind. Nachmeldungen zusätzlicher Flächen sind nicht mehr zulässig; hierfür galt das Datum des 31. Mai 2026.
Ummeldungen können über Mail an die zuständige Verwaltung übermittelt werden:
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, so stehen die zuständigen Beamten Ihnen gerne zur Verfügung.
Name |
Tel. |
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Bryan Kutzner |
(+352) 247-72593 |
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Yannick Reiser |
(+352) 247-82579 |
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