Beihilfe für Vertretungsdienste in landwirtschaftlichen Betrieben

Ziel

Die Beihilfe für Vertretungsdienste unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei der Finanzierung von Ersatzarbeitskräften, wenn der Betriebsleiter oder ein Familienmitglied, das für die Bewirtschaftung des Betriebes erforderlich ist, vorübergehend ausfällt.

Dadurch soll die Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auch während Zeiten der Abwesenheit sichergestellt werden. Grundlage hierfür sind anerkannte Vertretungsdienste.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist ein aktiver Landwirt, der die Voraussetzungen des Agrargesetzes erfüllt und einen landwirtschaftlichen Betrieb in Luxemburg mit einer Standartproduktion von mindestens 25.000 Euro bewirtschaftet.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden die tatsächlichen Kosten eines anerkannten Vertretungsdienstes bei Abwesenheit des Betriebsleiters oder eines Familienmitglieds aufgrund von

  • Landwirtschaftlicher Berufsbildung,
  • Krankheit,
  • Todesfall,
  • Mutterschafts- oder Elternurlaub,
  • Erholungsurlaub.

Fördervorraussetzungen

Der Antragsteller muss:

  • aktiver Landwirt sein
  • jünger als 65 Jahre sein,
  • seinen Betrieb in Luxemburg bewirtschaften,
  • eine Standartproduktion von mindestens 25.000 Euro nachweisen,
  • und darf keiner anderen entlohnten Tätigkeit nachgehen, die eine Sozialversicherungszugehörigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche erfordert.

Die Leistungen müssen von einem durch den Minister anerkannten Vertretungsdienst erbracht werden. Leistungen, die von Personen desselben Betriebes erbracht werden, sind nicht förderfähig.

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe beträgt:

  • 75 % der förderfähigen Kosten bei Vertretungen aufgrund von Ausbildung, Krankheit, Todesfall sowie Mutterschafts- oder Elternurlaub;
  • 50 % der förderfähigen Kosten bei Vertretungen während des Erholungsurlaubs.

Die Unterstützung wird direkt an den anerkannten Vertretungsdienst ausgezahlt.

Antragstellung

Die Gewährleistung der Beihilfe setzt einen vorherigen Antrag voraus.

Der Antrag muss insbesondere Angaben zum Antragsteller, zum Vertretungsdienst, zum Grund der Vertretung sowie zu den geleisteten Arbeitsstunden enthalten.

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