Qualitäts- und Absatzförderung
EU Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
Die Europäische Union unterstützt Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen. Ziel dieser ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in der Europäischen Union. Dies soll erreicht werden durch:
- ein Hervorheben der Vorzüge von EU Agrarerzeugnissen sowie deren hohen Standards;
- eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft innerhalb der EU sowie gezielte Anreize zur Steigerung des Konsums von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln, sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländern;
- eine Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Qualitätsregelungen der Europäischen Union;
- die Erschließung neuer Absatzmärkte oder die Verstärkung privater bzw. nationaler Initiativen;
- die Wiederherstellung normaler Marktbedingungen bei schwerwiegenden Störungen des Marktes, einem Verlust des Verbrauchervertrauens oder anderen spezifischen Problemen.
Mit diesen Kampagnen sollen die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse und die zu ihrer Produktion angewandten Methoden informiert werden, insbesondere über die Aspekte der Qualität, der Sicherheit von Lebensmitteln und Produktionsmethoden sowie der Ernährung ganz allgemein.
Einreichen von Projekten
Die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen können ausschließlich von Branchen- oder Dachverbänden vorgeschlagen werden. Nähere Angaben dazu finden Sie hier. Ein jährlicher, nationaler Aufruf zum Einreichen von Projekten wird auf dem Landwirtschaftsportal veröffentlicht (siehe Aktuelles).
Finanzierung
Die EU übernimmt 70 bzw. 80 % der Kosten der Informations- und Werbemaßnahmen; der Rest ist vom Antragsteller zu übernehmen. Die EU unterstützt Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen sowohl im EU-Binnenmarkt als auch in Drittländern. Die Europäische Kommission definiert die strategischen Prioritäten der Förderung von EU-Agrarerzeugnissen sowie die Finanzierungskriterien in einem Jahresarbeitsprogramm, das die Erzeugnisse und deren möglichen Absatzmärkte auflistet.
Schwerpunkte des Arbeitsprogramms der EU sind Kampagnen, die zur Umsetzung der politischen Prioritäten der Europäischen Kommission, insbesondere der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beitragen. Die Kampagnen sollen außerdem Erzeugnisse fördern, die den Zielen zur Förderung nachhaltiger Praktiken in der EU-Landwirtschaft, zum Tierschutz und zur Förderung des Verzehrs von frischem Obst und Gemüse sowie einer gesunden und nachhaltigen Ernährung entsprechen.
Nationale Beihilfen für anerkannte Labels
Die Teilnahme am Anerkennungsverfahren ermöglicht den Erzeugergemeinschaften Zugang zu staatlichen Beihilfen für Werbe- und Kontrollmaßnahmen sowie für Marktforschung und Produktdesign. Zudem förderfähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Anträgen auf Anerkennung als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geografische Angabe (g.g.A.) oder garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.).
Die Höhe der Beihilfen für Kontroll- und Werbemaßnahmen richtet sich nach der Anzahl der erfüllten Kriterien: Bei reinen Zertifizierungssystemen beträgt die Höhe dieser Beihilfen 40 % der aufgewendeten Kosten; bei Qualitätssystemen sie 60, 70 oder 80 %, abhängig davon, ob der Anteil erfüllter Qualitätskriterien unter 35 %, zwischen 35 und 50 % oder über 50 % liegt. Es handelt sich demnach um ein Anreizsystem, das es ermöglicht, Labels mit ausgeprägter qualitativer Ausrichtung stärker zu unterstützen.
Die Beihilfen in den Bereichen Marktforschung und Produktdesign können, unabhängig von der Anzahl der erfüllten Qualitätskriterien, 80 % der aufgewendeten Kosten abdecken. Beihilfen im Rahmen einer Eintragung als g.U., g.g.A. oder g.t.S. werden mit 70 % bezuschusst. Falls der Antrag zu einer erfolgreichen Eintragung in das europäische Register führt, erhöht sich diese Beihilfe auf 100 %.
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