Landwirtschaft Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse Aufforderung zum Einreichen von Vorschlägen

Landwirtschaft

Die Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 regelt Informations- und Absatzförderungsprogramme sowie die damit verbundenen finanziellen Unterstützungen. Programme müssen sich über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis höchstens drei Jahren erstrecken. Die Maßnahmen können sich sowohl auf den Binnenmarkt als auch auf Drittländer beziehen. Unterschieden wird zudem zwischen Programmen aus nur einem Mitgliedstaat („simple programmes“) sowie aus mindestens zwei Mitgliedstaaten („multi programmes“).

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Informations- und Absatzförderungsprogrammen der EU.

Die Vorschläge zu einem Programm können hier eingereicht werden. Dort befinden sich auch Informationen betreffend das Anmeldeverfahren sowie die Zulassungskriterien. Die Frist für das Jahr 2023 endet am 20. April 2023.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Service de la production animale
Administration des services techniques de l’agriculture

Tel.: (+352) 45 71 72 242
E-Mail: production.animale@asta.etat.lu

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