Wasserleitungen und Bewässerung
Ein wichtiges und zugleich nachhaltiges Investitionsvorhaben ist die Anlage einer Wasserleitung in die Viehpferchen zum Tränken der Tiere. Dieses zwar kostenintensive, aber mittelfristig rentables Unterfangen, bringt viele Vorteile mit sich, wie insbesondere:
- das Bereitstellen von Wasser erster Qualität, in ausreichender Quantität und adäquater Temperatur, was das Tierwohl und die Produktivität steigert
- die Zeitersparnis und den Komfort für den Landwirt
- das Verringern der Schlepperfahrten, was sich positiv auf die Umwelt auswirkt
Ebenfalls kann es bei verschiedenen Kulturen, wie z. B. im Obst- und Gemüseanbau oder bei Weinreben, unumgänglich oder sinnvoll sein, eine Bewässerung vorzunehmen, besonders in trockenen Jahren.
Benötigte Genehmigungen
- Genehmigung seitens der Gemeindeverwaltung (Anschluss, Durchquerung Feldweg)
- Genehmigung im Bereich Naturschutz seitens der Umweltabteilung des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur
Gegebenenfalls benötigte Genehmigungen
- Wasserrechtliche Genehmigung seitens des Wasserwirtschaftamtes (Gewässerdurchquerung)
- Verkehrs- und wegerechtliche Genehmigung seitens der Straßenbauverwaltung (Anschluss oder Durchquerung Staatsstraße (CR), und Durchquerung Nationalstraße (N) oder Autobahn (A)).
- Genehmigung für klassifizierte Einrichtungen seitens der Umweltverwaltung (Klasse 1: Bewässerung von Flächen > 10 ha).
Bemerkung: Im Regelfall muss für alle auf dem ganzen Gemeindegebiet (auch in der Grünzone) geplanten Arbeiten die Gemeindeverwaltung ihr Einverständnis geben.
Zuwendungsempfänger
Ein oder mehrere landwirtschaftliche Bewirtschafter, und Syndikatsgenossenschaften.
Förderfähige Maßnahmen
Die Neuanlage und Erweiterung von Wasserleitungen in landwirtschaftlich genutzten Flächen. Zu den förderfähigen Unkosten gehört u. a. der Anschluss an das kommunale Ortsnetz, die Schächte, die Tröge respektive Viehtränken, die Armaturen, die Rohre und ggf. auch Druckerhöhungsanlagen.
Fördervoraussetzungen
Minimalfläche der angeschlossenen Parzelle: 2 ha.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Förderungsantrag vom Landwirtschaftsminister genehmigt sein.
Art und Höhe der Förderung
35 % auf den Investitionskosten ohne MwSt.
Technische Beratung, Antragstellung
Zur technischen Beratung, Ausarbeitung eines Projektes, Gründung einer Syndikatsgenossenschaft und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionaldienststelle der ASTA.
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