Anschaffung / Kauf
Vor der Anschaffung eines Tieres sind viele Dinge zu beachten. Zum einen muss man sich fragen, ob ein Haustier in den eigenen Alltag passt und wenn ja, welches Tier hierfür in Frage kommt. Insbesondere für Hunde, Katzen und Frettchen gelten besondere Regelungen, die vor dem Kauf (eines Welpen) beachtet werden müssen. Mit dem Entschluss, ein Haustier bei sich aufzunehmen, geht man viele Verpflichtungen ein, einen guten Einblick hierzu, eventuell auch als Entscheidungshilfe, bekommen Sie hier.
Tollwutimpfung bei Welpen (Hunde, Katzen, Frettchen)
In den ersten Lebenswochen eines Welpen wird dieser durch die Antikörper seiner geimpften Mutter vor einer Tollwutinfektion geschützt. Deshalb wird erst mit 12 Wochen eine Tollwut-Impfung verabreicht, diese benötigt dann 21 Tage, um einen wirksamen Schutz vor Tollwut zu entwickeln (15. Lebenswoche).
Die Welpen sind bei der Adoption und dem Umzug in ihr neues Zuhause meist noch zu jung für einen Impfschutz. Luxemburg gestattet die Einfuhr von nicht gegen Tollwut geimpften Tieren mit einem Alter unter 12 Wochen und Tieren im Alter zwischen 12 und 15 Wochen, die bereits gegen Tollwut geimpft sind unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Halter oder die von ihm bevollmächtigte Person muss auf Anfrage eine Erklärung gemäß Anhang I, Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 vorlegen können. Die Erklärung wird vom Tierhalter selbst ausgefüllt.
Oder:
- Die Tiere sind in Begleitung ihrer Mutter, von der sie noch abhängig sind und die Mutter verfügte bereits vor der Geburt der Jungen über eine gültige Tollwutimpfung.
Die Tiere müssen in jedem Fall mittels Mikrochip markiert sein und über einen gültigen Heimtierausweis, ausgestellt in ihrem Herkunftsland, verfügen.
Diese Regelung gilt nur für den nicht kommerziellen Import. Bei kommerziellen Importen ist eine Tollwutimpfung vorgeschrieben, so dass diese Tiere erst mit 15 Wochen eingeführt werden können.
Import von Tieren aus Drittländern in die EU zu anderen als Handelszwecken
Jede Einfuhr von lebenden Tieren in die EU unterliegt sanitären Bestimmungen, die am ersten Eintrittsort in die EU kontrolliert werden. Jedes Tier muss identifiziert sein und von einem gültigen Gesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland begleitet werden.
Je nach Tierart gelten andere Bestimmungen, diese können bei dem zuständigen Dienst nachgefragt werden (Hunde und Katzen siehe oben). Großtiere, die prinzipiell als Fracht reisen, müssen über eine zugelassene Grenzkontrollstelle eingeführt werden. Die Liste der in der EU zugelassenen Grenzkontrollstellen finden sie hier.
Haustiere, die mit Ihrem Besitzer reisen und nicht zum Handel bestimmt sind, können vom Zoll kontrolliert werden und müssen somit nicht über eine Grenzkontrollstelle eingeführt werden. Es obliegt dem Besitzer, die Tiere bei Ankunft dem Zoll zu melden; am Flughafen z. B. durch die rote Zollschleuse zu gehen.
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