Tiere Sensibilisierungskampagne „Ein Tier ist kein Modeaccessoire“ Sondern ein Engagement und eine Verantwortung fürs Leben

Tiere

Ein eigenes Haustier zu besitzen ist für viele Menschen ein Herzenswunsch, doch wer sich spontan ein Tier anschafft, ohne vorher die damit verbundene Verantwortung und Konsequenzen bedacht zu haben, riskiert, überfordert zu sein, oder sogar das geliebte Tier wieder abzugeben. Auch wenn Kinder sich einen niedlichen Vierbeiner für Weihnachten wünschen, sollten Sie sich diesen Schritt gründlich überlegen! Denn die Tierheime in Luxemburg sind voll belegt und stoßen an ihre Grenzen.

Um auf dieses Problem aufmerksam zu machen, startet das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung die Sensibilisierungskampagne „Ein Tier ist kein Modeaccessoire“.

Tiere sind Lebewesen, die zu einem Teil Ihrer Familie werden sollen und keine Objekte, die man einfach so wieder zurückgeben kann. Haustiere benötigen unsere hundertprozentige Aufmerksamkeit, viel Zeit und Fürsorge. Das Anschaffen eines Haustieres soll gründlich überlegt sein. Sind Sie sich den Konsequenzen bewusst und kommen zur Schlussfolgerung, dass Sie die Verantwortung über ein Lebewesen übernehmen können, dann adoptieren Sie am besten ein Tier aus einem luxemburgischen Tierasyl. Dort werden Sie professionell beraten und Sie können dazu beitragen, dass die Tierheime entlastet werden. Keinesfalls sollten Sie ein Tier aus dem Ausland importieren. Wer sich ein Rassentier anschaffen möchte, sollte sich nur an offiziell genehmigte Züchter wenden, und nicht auf unseriöse Angebote aus dem Internet eingehen.

Allgemeine Ratschläge zur verantwortungsvollen Haltung von Haustieren

Im Allgemeinen ist darauf zu achten:

  • dass die Haltung eines Tieres eine Verpflichtung auf unbestimmte Zeit ist, und es keine Option ist, sich dieser Verantwortung einfach so entziehen, nur weil das Tier nicht mehr gefällt, kleine Schäden im Haus verursacht hat oder man keine Lust mehr darauf hat,
  • dass es in Luxemburg eine Positivliste der zur Haltung erlaubten Tiere gibt. Wer ein Tier halten möchte, welches sich nicht auf dieser Liste befindet, muss vorher eine Anfrage an den Landwirtschaftsminister stellen,
  • das Tier, je nach Art, und wie vom Gesetz vorgeschrieben, identifizieren und registrieren zu lassen,
  • genug Platz für das Tier in der Wohnung zu haben,
  • Zeit im Alltag einzuplanen, um den Bedürfnissen des Tieres gerecht zu werden, und z. B. spazieren zu gehen,
  • bereit zu sein, Zeit für unvorhersehbare Situationen einzuplanen, auch wenn dies bedeutet, persönliche Interessen oder andere Projekte oder Pläne zurückzustellen,
  • finanzielle Ausgaben einzuplanen, welche z.B. den Unterhalt (Futter, Näpfe, Leine, Gehege, Käfig, Einstreu, Fellpflege etc.) und die Gesundheit (Routineuntersuchungen, Impfungen, Entwurmungen, Krankheit, Altersvorsorge etc.) des Tieres betreffen,
  • über eine Versorgungs- bzw. Betreuungsmöglichkeit des Tieres zu verfügen, wenn man abwesend ist (z. B. bei Urlaub, aber auch im Notfall),
  • sein Tier unter Kontrolle zu haben, gegebenenfalls zu erziehen (bei Hunden z. B.), dies sowohl im Sinne des Tierschutzes, der öffentlichen Sicherheit als auch im Respekt seiner Mitmenschen.

Tipps für Hundebesitzer

Bei Hunden ist darauf zu achten:

  • sie gemäß dem Hundegesetz vom 9. Mai 2008 zu identifizieren, zu registrieren und gegen Tollwut impfen zu lassen, und sie auf der Gemeinde anzumelden,
  • die für die sogenannten ‚Listenhunde‘ notwendigen Anforderungen zur Haltung vor der Anschaffung des Tieres zu erfüllen,
  • das Tier aus Tierschutzgründen kastrieren zu lassen, um ungewolltem Nachwuchs vorzubeugen,
  • dass die dauerhafte Anbindehaltung verboten ist. Bei Hunden, die vorübergehend angebunden gehalten werden, muss die Leine mindestens 6 m lang sein, und dem Tier muss eine Fläche von mindestens 20 m2 zur Verfügung stehen,
  • dass die Hundehaltung in Käfigen, auch für kurze Zeit, verboten ist,
  • dass das Kupieren von Hunden in Luxemburg verboten ist,
  • dass die Hundezucht in Luxemburg einer ministeriellen Erlaubnis bedarf,
  • bei Spaziergängen die Hundehaufen aufzuheben und vorschriftsmäßig zu entsorgen.

Tipps für Katzenbesitzer

Bei Katzen ist darauf zu achten:

  • dass gesetzlich vorgeschrieben ist, Hauskatzen zu chippen, elektronisch zu identifizieren und zu registrieren (Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018),
  • dass Freigängerkatzen gemäß dem Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018 kastriert oder sterilisiert werden müssen,
  • dass jegliche Anbindehaltung verboten ist,
  • dass die Haltung in Käfigen, auch für kurze Zeit, verboten ist, dass die Katzenzucht in Luxemburg einer ministeriellen Erlaubnis bedarf.

 

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