Tiere Tierwohl für Nutztiere, Haustiere und wilde Tiere Die Prioritäten des Landwirtschaftsministeriums

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„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt“ – das sagte schon Mahatma Gandhi zum Verhältnis Mensch-Tier.
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Das Grundprinzip des Tierwohls, der Tierwürde und der guten Behandlung der Tiere gilt in Luxemburg sowohl für Nutztiere, als auch für Haustiere und wilde Tiere. Auf diesem Prinzip basiert jegliche Gesetzgebung zum Tierschutz. Dabei umfasst das Tierschutzgesetz von 2018 das Tierwohl im weitesten Sinn, das heißt sowohl eine artgerechte, würdevolle Tierhaltung und Ernährung, eventuelle Eingriffe am Tier, die Zucht als auch das Wohlergehen aller Tiere.

In Luxemburg ist die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung die zentrale Behörde für Tiergesundheit und Tierschutz. Mehrere Veterinäre, davon ein Tierwohlbeauftragter, sind täglich im Einsatz, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutz- und Haustiere zu kontrollieren, und Züchter und Haustierbesitzer zu beraten. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung unterstützt und bezuschusst auch die Tierheime und die Pflegestation für Wildtiere in Luxemburg, und sensibilisiert Tierbesitzer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren.

Sensibilisierungskampagne „Ein Tier ist kein Modeaccessoire“ und praktische Ratschläge

Wer ein Haustier hält, ist verpflichtet, sich darum zu kümmern, das Tier ausreichend und gesund zu ernähren, und ihm ein artgerechtes Umfeld, Unterkunft und genügend Bewegung zu bieten. Deshalb sollte sich jeder vor dem Anschaffen eines Hautieres, ob Hund, Katze oder Kaninchen, gut überlegen, welche Verantwortung dies bedeutet und was an Arbeit anfällt. Um gegen impulsive Tierkäufe zu sensibilisieren und zu einer gut überlegten Entscheidung zu verhelfen hat das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung eine Öffentlichkeitskampagne „Ein Tier ist kein Modeaccessoire“ ausgearbeitet.

Daneben gibt es allgemeine Ratschläge zur verantwortungsvollen Haltung von Haustieren und praktische Tipps für Hunde- und Katzenbesitzer.

Katzen kastrieren lassen um die Tierheime zu entlasten

Die Kastration sorgt für eine deutliche Verringerung der Zahl der ausgesetzten Katzen, und ist ein Instrument zur Förderung des Tierwohls. Deshalb informiert das Landwirtschaftsministerium ausführlich über die Vorteile der Katzenkastration.

Luxemburgs Einsatz für kürzere Tiertransporte und strengere Tierschutzbestimmungen auf EU-Ebene

Verbot von Schlachttierexporten ab Luxemburg nach EU-Drittstaaten

Seit dem 1. März 2022 verbietet Luxemburg den Export von Schlachttieren in Länder außerhalb der EU. Das Verbot hat Symbolcharakter und Luxemburg nimmt beim Tierschutz eine Vorreiterrolle ein, um sich im EU Ministerrat weiter für ein harmonisiertes EU-Exportverbot für Tiere einzusetzen, welche in Schlachthöfe von Drittstaaten transportiert werden.

Luxemburg für eine Verkürzung der maximal erlaubten Transportdauer von Tieren auf EU-Ebene

Im EU-Agrarministerrat setzt sich Luxemburg auch seit Jahren konsequent für eine Verkürzung der maximal erlaubten Transportdauer lebender Tiere ein, und spricht sich für strengere, koordinierte Regeln auf EU-Ebene aus.

Einsatz von Versuchstieren minimieren

Auch das Tierwohl der Versuchstiere gehört zu den Prioritäten des Landwirtschaftsministeriums. Ziel ist es, den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke auf das absolut Notwendige zu reduzieren, ihr Wohlergehen zu respektieren und gleichzeitig qualitativ hochwertige wissenschaftliche Ergebnisse zu gewährleisten. Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung hat deshalb schon zweimal die Konferenz «Luxembourg 3R Symposium» mitorganisiert. Ziel dieser Konferenz, die Forscher, Tierärzte und Techniker vereint, ist es, in der Forschung die Anzahl der verwendeten Versuchstiere zu reduzieren und die Protokolle zu verfeinern. So soll jede neue Studie so konzipiert werden, dass sie zuverlässig und reproduzierbar ist, und so die Anzahl der langfristig benötigten Versuchstiere minimiert wird.

Pilotprojekt „Sauvons Bambi

Das Landwirtschaftsministerium unterstützt das neue Pilotprojekt „Sauvons Bambi“, welches die 6 Westgemeinden Steinfort, Garnich, Habscht, Koerich, Saeul und Beckerich zusammen mit der gemeinnützigen Vereinigung „Sauvons Bambi Luxembourg asbl“ ins Leben gerufen haben. Ziel dieses Pilotprojektes ist es, Landwirten zu helfen, Rehkitze während der Mahd zu schützen. Bei diesem Projekt arbeiten die Vertreter der Vereinigung mit den 6 Partnergemeinden, Dronenpiloten, Helfern und Jagdtpächtern sowie interessierten Bauern aus den verschiedenen Regionen zusammen, und kontrollieren das Grünland anhand von Dronen mit Wärmebildkameras, um Rehkitze aufzuspüren und vor dem Grasschnitt zu entfernen. Landwirte haben die Möglichkeit, ihre geplanten Mähaktivitäten an die Vereinigung zu vermitteln und Hilfe zu bekommen.

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