Bodenanalysen

Im Rahmen der Förderprämie

Die Untersuchung der oberen Bodenschicht (0-30 cm) ist eine Mindestanforderung für sämtliche Weinbergsparzellen die seit mehr als 3 Jahren vom Betrieb bewirtschaftet werden. Die Bodenanalyse der unteren Bodenschicht (30-60 cm) ist im neuen LPP-Programm fakultativ.

Die Gültigkeit der Bodenanalysen beträgt 5 Jahre. Im Rahmen der Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau ist nur das Ergebnis der Bodenuntersuchung vom P2O5 bei der Berechnung und Umsetzung der Düngung Pflicht. Die Angaben bezüglich Kali und Magnesium sind lediglich Empfehlungen.

Wo und wann sind die Bodenproben abzugeben?

Die Proben können über die gesamte Woche im Bodenlabor der ASTA in Ettelbrück (72, Avenue Salentiny, bei der Ackerbauschule) abgegeben werden. Es empfiehlt sich, bei gruppierten Abgaben den Anfang der Woche zu nutzen. In den Wintermonaten bietet das Weinbauinstitut einen gratis Lieferservice von Bodenproben nach Ettelbrück.

Bodenprobeannahme (8 - 12 und 13 - 17 Uhr)

Bodenlabor

  • Tel.: (+352) 45 71 72 452 / 454

Probenabgaben außerhalb dieser Zeitspanne sind möglich, müssen aber vorher telefonisch abgeklärt werden.

Warum Bodenanalysen?

Grundlage einer ordnungsgemäßen Düngung ist die Bodenuntersuchung. Die Bodenuntersuchung ermöglicht die Ermittlung der Bodenart, der Vorräte an K, P, Mg, sowie dem pH-Wert und dem Humusgehalt. Die Untersuchung der Böden ist nicht nur wichtig, um Nährstoffmängel aufzudecken, sondern sie bewahrt auch vor den Folgen einer kostenträchtigen und möglicherweise qualitätsmindernden Überversorgung.

Wie sind die Bodenproben durchzuführen?

  • An mindestens 5 Stellen wird pro Parzelle mit einem Bohrstock (Bsp. Eijkelkamp Ø = 13 mm) eine Bohrprobe entnommen.
  • Probetiefe: 0-30 cm (Oberboden). Weil in den, im Luxemburger Weinbau überwiegend vorzufindenden, schweren Böden die Nährstoffverlagerung von Phosphor und Kali äußerst langsam in die untere Bodenschicht erfolgt, ist eine Analyse der oberen Schicht (0-30 cm) für die Erhaltungsdüngung ausreichend.
  • Falls der Unterboden (30-60 cm) auch analysiert werden soll, muss dieser getrennt beprobt werden und in eine separate Tüte verpackt werden.
  • Bodenmenge: Oberboden und gegebenenfalls Unterboden mit jeweils 500 bis maximal 1.000 g Boden (ca. 1/2 - 1 Liter, entspricht 15-20 Einstichen) von Steinen befreit in einem Kunststoffbeutel oder in einem ähnlichen Behälter einpacken.
  • Tüten nicht fest verschließen (nur zufalten und in einen Karton stellen!). Tüten nur mit einer fortlaufenden Nummer (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7...) und nicht mit der Weinbergsnummer beschriften!

Bei unterschiedlichen Böden innerhalb einer Parzelle wird empfohlen, mehrere Proben von Teilflächen zu ziehen und getrennt untersuchen zu lassen.

Wie wird das Begleitformular ausgefüllt?

Wichtig ist ein sorgfältiges Ausfüllen der Begleitformulare sowie eine klare Kennzeichnung der einzelnen Proben mit einer laufenden Nummer (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7...). Auf dem Formular müssen zudem folgende Informationen eingetragen werden:

  • Betriebsnummer, Tel./GSM
  • OB (Oberboden) und gegebenenfalls UB (Unterboden)
  • Weinbergsparzellennummer (Numéro parcelle viticole) (obligatorisch)
  • FLIK-Nummer (obligatorisch)
  • Weinbergslage (fakultativ)

FLIK- und Weinbergsnummer können im Geoportal der Katasterverwaltung eingesehen werden. Bitte FLIK-Nummer und Weinbergsnummer nicht verwechseln!

Wie bekomme ich meine Resultate zugestellt?

Die ASTA wertet anschließend die Bodenanalysen aus und teilt dem Winzer schriftlich eine jährliche Düngungsempfehlung pro Grundnährstoff mit.

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