Ökologischer Weinbau
Ökoweinbau in Luxemburg
Begonnen wurde mit der Umsetzung der ökologischen Bewirtschaftung in Luxemburg zunächst im „Canecher Wéngertsbierg“ im Jahre 1995 durch die Organisation „Hëllef fir d’Natur“. 2001 stellte der erste Vollerwerbswinzer um und auch das Weinbauinstitut begann mit den ersten Versuchen im ökologischen Weinbau. Zu nennen sind hier die positiven Resultate aus Versuchen mit Pflanzenstärkungsmitteln, Kupferpräparaten, pilzwiderstandsfähigen Sorten sowie Hubschrauberapplikationen. Im Jahr 2011 wurden diese Versuche intensiviert. Seither stehen hauptsächlich Pflanzenschutzversuche sowie Anbaueignungstests von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten im Vordergrund.
Seit 2012 wird eine individuell gestaltete Bioweinbauberatung von der IBLA (Institut fir biologësch Landwirtschaft an Agrarkultur Luxemburg) angeboten. Im selben Jahr begannen die „Domaines Vinsmoselle“ mit der Umstellung von rund 5 Hektar Weinbergen in den flurbereinigten Terrassen der Sektion Langsur der Gemeinde Mertert. 2016 waren in Luxemburg 9 Winzerbetriebe mit rund 50 Hektar entweder in der Umstellung oder schon zertifiziert. Dies entspricht rund 4 % der gesamten Luxemburger Weinbaufläche von 1.295 Hektar.
Pflanzenschutz
Übersicht
Der Rebschutz im ökologischen Weinbau verlangt vom Winzer mehr Einsatz und Fachwissen als dies beim konventionellen Weinbau der Fall ist. Bei sämtlichen Produkten handelt es sich ausschließlich um Mittel mit vorbeugender Wirkung. Dementsprechend stellt der Rebschutz im Ökoweinbau eine große Herausforderung dar. Die durchschnittliche Behandlungshäufigkeit im Ökoweinbau beträgt 10 Applikationen/Jahr wobei Kupferpräparate, Schwefel und Karbonate am meisten verwendet werden. Kupfer wird dabei je nach Vegetation und Witterung in reduzierten Aufwandmengen von 100 – 400 g Reinkupfer pro Hektar ausgebracht.
Im ökologischen Weinbau werden viele Pflanzenstärkungsmittel verwendet. Es handelt sich hierbei um Produkte, welche die natürlichen Abwehrkräfte der Pflanze steigern.
Prognosemodelle
Im ökologischen Weinbau muss dem Rebschutz eine höhere Aufmerksamkeit gewidmet werden als im integrierten Rebschutz. Sämtliche Rebschutzmittel im ökologischen Weinbau, mit der Ausnahme von Karbonaten, besitzen ausschließlich eine protektive Wirkung und müssen daher immer vorbeugend angewandt werden. Diese Tatsache setzt voraus, die Infektionsbedingungen der verschiedenen Krankheiten in Abhängigkeit der Witterung genau zu kennen. Zur Bekämpfung der Pilzkrankheiten Peronospora und Oïdium wird empfohlen, die VitiMeteo Prognosedienste für Peronospora, Oïdium und Schwarzfäule der 6 Wetterstationen regelmäßig zu nutzen.
Rebschutzempfehlungen
In den regelmäßigen Rebschutzmitteilungen vom Weinbauinstitut werden Empfehlungen über Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel im ökologischen Weinbau gegeben.
Des Weiteren finden Sie hier den aktuellen Stand der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel im ökologischen Weinbau:
Für die Pflanzenstärkungsmittel gibt es keine solche Liste, da diese nicht unter die Kategorie der Pflanzenschutzmittel fallen. Die verwendeten Präparate müssen jedoch konform mit der EG-Öko-Verordnung sein. Die Richtlinien der Bio-Anbauverbände können bestimmte Pflanzenstärkungsmittel vom Einsatz ausschließen oder deren Anwendung einschränken. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrem zuständigen Verband (z.B. Bio-Lëtzebuerg, Demeter, ...) oder bei der ASTA, Abteilung ökologische Landwirtschaft.
Fördermittel und Beratung
Rechtsgrundlage
In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Folgende EU-Verordnungen gelten für den ökologischen Landbau in Europa:
- Verordnung (EU) Nr. 2018/848 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates;
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse;
- Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1235/2008 vom 8. Dezember 2008 (Regelung der Einfuhren aus Drittländern).
Auf privatrechtlicher Ebene der Bio-Anbauverbände sind zusätzliche Verpflichtungen im Weinbau und in der Kellerwirtschaft gegeben, welche noch strenger sind als das EU-Recht.
Zertifizierung und Kontrolle
Entlang der Prozesskette, vom Weinberge über den Keller bis zum Verkauf an den Endkunden werden die Bio-Produkte nach einem von der europäischen Verordnung (EU) Nr. 2018/848 festgelegten Kontrollsystem unter die Lupe genommen.
Mindestens einmal jährlich werden Wirtschaftsbeteiligte (Produzenten, Verarbeiter, Händler, Importeure) von einer vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zugelassenen privaten Kontrollstelle kontrolliert.
Umstellung
Normalerweise müssen die interessierten Betriebe den gesamten Betrieb innerhalb von einem gewissen Zeitraum (3 Jahre; in Ausnahmefällen 5 Jahre) auf die ökologische Bewirtschaftung umstellen.
Die Risiken der Umstellung können durch Teilumstellung minimiert oder über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Für den Weinbau besteht die Möglichkeit, nur einen Teil der Weinberge eines Betriebes umzustellen. Diese Teilumstellung muss aber die gesamte Fläche der umzustellenden Rebsorten betreffen, d. h. es bleibt dem Winzer weiterhin verboten, ein und dieselbe Rebsorte sowohl ökologisch als auch konventionell anzubauen.
Tipps
- Bioweinbau ist zeitintensiver als der konventionelle Weinbau. Die auf dem Betrieb vorhandenen Arbeitskräfte sollten eine zeitintensivere Bewirtschaftung insbesondere beim Pflanzenschutz zulassen.
- Bei der Weinkundschaft des Betriebes ist im Vorfeld zu klären, ob diese grundsätzlich an Ökoprodukten interessiert ist.
- Für die Umstellungszeit ein finanzielles Polster einplanen. Während dieser Phase kann es wegen des Übergangs von der mineralischen auf die organische Düngung zu einem starken Ertragseinbruch kommen.
Fördermittel
für Umstellung:
- Weinbau: 2.500 €/ha/Jahr
für Beibehaltung:
- Weinbau: 1.500 €/ha/Jahr
für Bioweinbau-Beratung:
- Vorumstellung Erstberatung für konventionelle Betriebe: 1.250 € / 100 %
- Vorumstellung intensiv für konventionelle Betriebe: 1.500 € / 100 %
- Umstellung für Umstellungs-Betriebe: 1.500 € / 100 %
- Bodenfruchtbarkeit für zertifizierte Bio-Betriebe mit > 0,1 ha: 1.500 € / 80 %
- Pflanzengesundheit für zertifizierte Bio-Betriebe mit > 0,1 ha: 1.500 € / 80 %
- Methoden des Bio-Weinbaus für konventionelle und teilumgestellte Betriebe sowie zertifizierte Bio-Betriebe mit < 0,1 ha: 640 € / 80 %
Förderbedingungen
- Die rechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden (Siehe „Rechtsgrundlage“).
- Der Betriebsleiter muss aktiver Landwirt sein.
- Der Einsatz der Verwirrmethode gegen den Traubenwickler (Konfusionsverfahren) ist obligatorisch in Ertragsweinbergen.
Bodenpflege
Beurteilung des Bodens mittels Spatendiagnose
Die Spatendiagnose ist eine sehr wichtige Maßnahme, um den Zustand eines Bodens zu erfahren. Diese Methode gibt Aussagen über:
- Verdichtungshorizonte,
- Durchwurzelungsintensität (Begrünung),
- Größe, Struktur und Verteilung der Bodenaggregate,
- Feinwurzelanteil und Knöllchenanteil (der Leguminosen),
- Feuchtigkeitsverteilung,
- Verrottungsgrad von eingearbeiteter organischer Substanz.
Die Spatendiagnose soll etwa in der Mitte einer begrünten Rebzeile durchgeführt werden. Mit Hilfe von zwei Flachspaten wird dem Boden ein Erdziegel von mindestens 10 cm Dicke entnommen. Zuerst wird der Flachspaten senkrecht in den Boden gedrückt. Dann wird er auf einer Seite mit dem Gartenspaten freigelegt. Auf der anderen Seite wird zu beiden Seiten des Flachspatens eine Rille in den Boden gedrückt. Anschließend wird der Flachspaten vom Profilklotz weggenommen und durch den Gartenspaten ersetzt. Der Flachspaten wird 10 bis 15 cm hinter dem ersten Einstich vorsichtig in den Boden gedrückt. Schlussendlich wird die Probe durch ein Kippen über den Rand aus der Grube herausgenommen und auf zwei Stützen abgelegt. Nun kann die Bewertung der Spatendiagnose mittels der oben genannten Kriterien beginnen. An einer solchen Probe lässt sich leicht erkennen, ob ein Boden nur wenig durchwurzelt und somit verdichtet ist. Ein typisches Zeichen hierfür ist ein schollig brechender Boden. Auf der anderen Seite weist ein gleichmäßig durchwurzelter Boden eine krümelige Struktur auf. Um eine bessere Aussagefähigkeit über den Bodenzustand in einem Weinberg zu erlangen, sollte die Spatenprobe an mehreren Stellen wiederholt werden.
Mechanische Bodenbearbeitung
Nachdem der aktuelle Bodenzustand durch die Spatenprobe ermittelt wurde, können je nach Bedarf gezielte Maßnahmen zur Bodenbearbeitung eingeleitet werden. Verdichtete Böden sollen mit einem Tiefengrubber tief gelockert werden. Dieses Gerät erzielt eine Hublockerung ohne wesentliche Vermischung der Bodenschichtung. In der Tat darf die Humusschicht durch Wenden des Bodens nicht vergraben werden. Deshalb sollte die Bodenbearbeitung nach dem Motto: „Flach wenden, tief lockern“ durchgeführt werden. Durch diese Maßnahme werden folgende Eigenschaften erzielt:
- physikalische Lockerung und Belüftung des Bodens,
- Erweiterung des belebten, durchwurzelbaren Bodenraumes,
- Anschub der Mineralisation und Beschleunigung des Humusabbaus.
Nach dieser Bodenlockerungsmaßnahme besteht die Möglichkeit, eine Begrünung einzusäen. Vorher muss der Boden jedoch mittels einer Kreiselegge oder einer Fräse zur Saatbettbereitung feiner zerkleinert werden. Durch den Feinwurzelanteil der Begrünung erhält der Boden eine krümelige Struktur und es entsteht wertvoller Nährhumus aus den Abbauprozessen von Bodenlebewesen. Man kann sich aber auch für alternierende Begrünung entscheiden, d.h. offene und begrünte Zeilen wechseln sich ab. Der Vorteil eines offenen Bodens liegt in einer verminderten Wasserkonkurrenz zur Rebe; dies macht vor allem Sinn an trockenen Standorten. Zusätzlich erwärmt sich ein offener Boden besser und daraus resultiert eine stärkere Wuchskraft beim Austrieb der Rebe. Auf der anderen Seite besteht bei einem offenen Boden eine erhöhte Erosionsgefahr. Zusätzlich trocknet ein offener Boden schneller aus und bei viel Nässe treten häufig Verdichtungen auf.
Bei der Entscheidung, jede 2. Gasse offenzuhalten, ist es sehr wichtig, den Boden regelmäßig zu lockern, um luft- und wasserführende Hohlräume zu schaffen. Ohne diese Maßnahme entstehen Verdichtungshorizonte, die dann bei Regen zu erhöhter Erosion führen, weil das Oberflächenwasser nicht mehr in den Boden einziehen kann. Die durch die Schlepperdurchfahrten verursachten Verdichtungen werden ebenfalls beseitigt.
Begrünungsmanagement
Die Begrünung bildet die tragende Säule im Ökosystem Weinberg. Die verschiedenen Begrünungsstrategien sind abhängig vom Standort, der Jahreszeit und von den gewünschten Einflüssen auf den Bodenzustand und dessen Versorgungsgrad.
Einjährige Begrünung (Teilzeitbegrünung im Sommer oder Winter)
Bei der Teilzeitbegrünung wird jede 2. Gasse über einen bestimmten Zeitraum hinweg mit einer Begrünung eingesät und dann wieder offen stehen gelassen. Die andere Gasse ist in der Regel mit einer langjährigen Begrünung eingesät. Nach einer gewissen Zeit soll dann zwischen den Gassen gewechselt werden, da sich sonst Verdichtungen bilden.
Bei der Teilzeitbegrünung unterscheidet man zwischen Sommer und Winterbegrünung:
- Die Sommerbegrünung wird im Frühjahr (spätestens April) in die offene Gasse eingesät. Folgende Saatgutpflanzen können als Mischung für eine Sommerbegrünung verwendet werden: Phacelia, Buchweizen und Leguminosen wie z. B. Futtererbse, Alexandrinerklee und Inkarnatklee. Auf schwachwüchsigen, mageren Böden soll eine Mischung gewählt werden die einen starken Leguminosenanteil aufweist. Hierzu eignen sich besonders die Leguminosenarten Ackerbohne, Erbse und Sommerwicke. Auf starkwüchsigen Anlagen kann der Leguminosenanteil hingegen reduziert werden. Sommerbegrünungen sind generell nicht überwinternd, da sie mit dem ersten Frost absterben.
- Die Winterbegrünung eignet sich für Standorte mit geringem Sommerniederschlag. In der offenen Gasse wird ab August eine Winterbegrünung eingesät. Diese Zeile wird dann im April/Mai umgebrochen. Die Winterbegrünung darf in keinem Fall zu spät untergearbeitet werden, da es sonst zu einem unerwünschten Stickstoffschub in die Trauben kurz vor Reifebeginn kommen kann. Zur Winterbegrünung eignen sich Mischungen, die überwinternde Leguminosen enthalten: Winterwicken (15 kg/ha) Winterroggen (30 kg/ha) und Wintererbsen (30 kg/ha) bei der Einsaat jeder 2. Zeile. Die Winterbegrünung kann dann nächstes Jahr im April/Mai umgebrochen werden um der Rebe den notwendigen Stickstoff zur Verfügung zu stellen. Die Winterbegrünung besitzt einige Vorteile und dies sowohl im Sommer als auch im Winter. Im Sommer wird durch die offen gehaltenen Gassen Wasserstress vermieden. Im Winter wird Stickstoff mobilisiert und eine Nährstoffauswaschung unterbunden.
Mehrjährige Begrünungen (Dauerbegrünungen)
Im Rahmen einer mehrjährigen Begrünung wird oft auf eine zweijährige Begrünung zurückgegriffen. Diese kann alternierend in jede 2. Zeile eingesät werden. Gegenüber der einjährigen Begrünung wird bei der zweijährigen Begrünung der Boden besser durchwurzelt und es können sich mehr stickstoffbindende Knöllchenbakterien an den Wurzeln von Leguminosen bilden. Zur mehrjährigen Dauerbegrünung eignet sich die Einsaat der Wolffs-Mischung mit 15 kg/ha in jede 2. Zeile (entspricht etwa 40 kg/ha Gesamtfläche). Es handelt sich hierbei um eine artenreiche, vielseitige Begrünung. Die Aussaat sollte im März/April erfolgen oder im August. Die meisten in der Wolffsmischung enthaltenen Saatgutpflanzen sind mehrjährig und reichen über Kreuzblütler (Senf, Ölrettich), Leguminosen bis hin zu verschiedenen Blütepflanzen. Die Einsaat der Blütepflanzen dient insbesondere zur Förderung von Nützlingen, wie z. B. Insekten und Raubmilben.
- Es besteht auch die Möglichkeit, eine Ganzflächenbegrünung über das ganze Jahr durchzuführen. Eine solche Begrünung ist aber nur empfehlenswert für Standorte mit genügend Sommerniederschlag und tiefgründigen, wasserspeicherfähigen Böden.
Alternierende Begrünung (Rotationsbegrünung)
Bei der Rotationsbegrünung wird jeweils eine Gasse offengehalten und die andere mit einer Teilzeit- oder Dauerbegrünung eingesät. In Abhängigkeit der Boden- bzw. Rebenentwicklung und dem Anteil ein-, zwei- oder mehrjährigen Pflanzen im Gemenge wird dann zwischen den Gassen gewechselt. Die vorher offene Zeile wird mit einer Begrünung eingesät und die vorher begrünte Zeile wird umgebrochen. Mit dem ständigen Wechsel von begrünter und offener Gasse kann die Stickstoff- und Wasserversorgung oftmals besser gestaltet werden als in der reinen Dauerbegrünung.
Bodendüngung
Da im ökologischen Weinbau keine schnelllöslichen chemisch-synthetischen Mineraldünger eingesetzt werden können, wird der Humusbildung eine wichtige Rolle zugeschrieben. Die Humusbildung ist abhängig von der Nachlieferung organischer Substanz. Um eine ausreichende Humusnachlieferung zu erhalten, ist es wichtig, eine richtige Bodenbearbeitung durchzuführen. Die Einsaat von Begrünungsmischungen und ein bedarfsgerechter Umbruch liefern im Frühjahr die notwendige organische Substanz. Um einen zu raschen Abbau des Humus zu vermeiden, sollte im ökologischen Weinbau eine ständige Offenhaltung der Böden vermieden werden. Das Mulchen der begrünten Gassen im Sommer liefert ständig organische Substanz nach. Bei Bedarf kann auch organische Substanz in Form von Pflanzenkomposten, Grünschnitt und Stallmist zugeführt werden. Zu bemerken ist, dass nicht mehr als 170 kg Gesamtstickstoff pro Jahr und Hektar durch organische Substanz ausgebracht werden darf. Diese und noch andere Regelungen werden von den Bioverbänden (Demeter, Bio-Label) übernommen bzw. weiter eingeschränkt.
Bei der Ausbringung von Komposten sind den zugehörigen Bioverbänden Untersuchungsergebnisse auf Schadstoffgehalte vorzulegen.
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