Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen (insbesondere Ammoniak)

Der Service d’économie rurale berechnet jährlich die Emissionen von Treibhausgasen (Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) und Luftschadstoffen (insbesondere Ammoniak) aus dem Bereich „Landwirtschaft“.

Der Bereich „Landwirtschaft“ umfasst dabei die Emissionen aus der Tierhaltung und der Nutzung landwirtschaftlicher Böden. Die Freisetzung von Treibhausgasen, respektive die Speicherung von Kohlenstoff durch Landnutzung und Landnutzungsänderung (LULUCF) aus landwirtschaftlichen Böden wird im Bereich „LULUCF“ berechnet, welcher in die Zuständigkeit der Umweltverwaltung fällt.

Die Berechnungsverfahren beruhen auf den internationalen Regelwerken zur Emissionsberichterstattung.

Die Emissionsdaten sämtlicher Sektoren einschließlich „Landwirtschaft“ werden von der Umweltverwaltung (Administration de l’Environnement - AEV) an die zuständigen internationalen Instanzen (Europäische Kommission, Vereinte Nationen) übermittelt im Rahmen der einschlägigen EU-Verordnungen und internationalen Konventionen Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), Konvention zur Verminderung und Vermeidung grenzüberschreitender Luftverunreinigungen (UNECE Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution) sowie in der Europäischen Union, um die Festlegung von Emissionsobergrenzen für einige Stoffe, u. a. Ammoniak (NEC-Richtlinie) zu überprüfen.

Informationen über die Treibhausgas-Emissionen (CH4, N2O und CO2) und die Luftschadstoffe (NH3, NOx, NMVOC, PM2.5, PM10, TSP, HCB) aus der Landwirtschaft finden Sie unter „Mehr dazu“ . 

 

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