Die Anschaffung eines Haustieres muss gründlich überlegt sein, denn um es gut zu versorgen muss man Zeit und Geld investieren. Gerade zu Weihnachten wünschen sich vor allem Kinder oft ein Haustier, das dann Wochen später von überforderten Eltern in einem Tierasyl abgegeben wird. Dabei sind die Tierheime in Luxemburg jetzt schon überlastet. In diesem Kontext macht das Landwirtschaftsministerium erneut mit der Kampagne „En Déier ass kee Moudenaccessoire“ darauf aufmerksam, dass die Haltung eines Haustieres ein Engagement fürs Leben ist - und man eine solche Entscheidung nicht spotan, sondern gut überlegt treffen sollte.
Allgemeine Ratschläge zur verantwortungsvollen Haltung von Haustieren
Im Allgemeinen ist darauf zu achten:
- dass die Haltung eines Tieres eine Verpflichtung auf unbestimmte Zeit ist, und es keine Option ist, sich dieser Verantwortung einfach so entziehen, nur weil das Tier nicht mehr gefällt, kleine Schäden im Haus verursacht hat oder man keine Lust mehr darauf hat,
- dass es in Luxemburg eine Positivliste der zur Haltung erlaubten Tiere gibt. Wer ein Tier halten möchte, das sich nicht auf dieser Liste befindet, muss vorher eine Anfrage an die Landwirtschaftsministerin stellen,
- das Tier, je nach Art, und wie vom Gesetz vorgeschrieben, identifizieren und registrieren zu lassen,
- genug Platz für das Tier in der Wohnung zu haben,
- Zeit im Alltag einzuplanen, um den Bedürfnissen des Tieres gerecht zu werden, und z. B. spazieren zu gehen,
- bereit zu sein, Zeit für unvorhersehbare Situationen einzuplanen, auch wenn dies bedeutet, persönliche Interessen oder andere Projekte oder Pläne zurückzustellen,
- finanzielle Ausgaben einzuplanen, welche z. B. den Unterhalt (Futter, Näpfe, Leine, Gehege, Käfig, Einstreu, Fellpflege etc.) und die Gesundheit (Routineuntersuchungen, Impfungen, Entwurmungen, Krankheit, Altersvorsorge etc.) des Tieres betreffen,
- über eine Versorgungs- bzw. Betreuungsmöglichkeit des Tieres zu verfügen, wenn man abwesend ist (z. B. bei Urlaub, aber auch im Notfall),
- sein Tier unter Kontrolle zu haben, gegebenenfalls zu erziehen (Hunde z. B.), dies sowohl im Sinne des Tierschutzes, der öffentlichen Sicherheit als auch im Respekt seiner Mitmenschen.
Tipps für Hundebesitzer
Bei Hunden ist darauf zu achten:
- sie gemäß dem Hundegesetz vom 9. Mai 2008 zu identifizieren, zu registrieren und gegen Tollwut impfen zu lassen, und sie auf der Gemeinde anzumelden,
- die für die sogenannten „Listenhunde“ notwendigen Anforderungen zur Haltung vor der Anschaffung des Tieres zu erfüllen,
- das Tier aus Tierschutzgründen kastrieren zu lassen, um ungewolltem Nachwuchs vorzubeugen,
- dass die dauerhafte Anbindehaltung verboten ist. Bei Hunden, die vorübergehend angebunden gehalten werden, muss die Leine mindestens 6 m lang sein, und dem Tier muss eine Fläche von mindestens 20 m2 zur Verfügung stehen,
- dass die Hundehaltung in Käfigen, auch für kurze Zeit, verboten ist,
- dass das Kupieren von Hunden in Luxemburg verboten ist,
- dass die Hundezucht in Luxemburg einer ministeriellen Erlaubnis bedarf,
- bei Spaziergängen die Hundehaufen aufzuheben und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Tipps für Katzenbesitzer
Bei Katzen ist darauf zu achten:
- dass gesetzlich vorgeschrieben ist, Hauskatzen zu chippen, elektronisch zu identifizieren und zu registrieren (Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018),
- dass Freigängerkatzen gemäß dem Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018 kastriert oder sterilisiert werden müssen,
- dass jegliche Anbindehaltung verboten ist,
- dass die Haltung in Käfigen, auch für kurze Zeit, verboten ist, dass die Katzenzucht in Luxemburg einer ministeriellen Erlaubnis bedarf.