Beihilfen Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung Auf die Gewährung von Investitions- und Installierungsbeihilfen

Beihilfen

Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung auf die Gewährung von

  • Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe
  • Installierungsbeihilfen für Junglandwirte
  • Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die 1. Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für Beihilfen unter dem Gesetz vom 2. August 2023 für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 30. November 2023 festgelegt ist.

Alle förderfähigen Anträge, welche bis zum 30. November 2023 (Eingangsdatum bei der Verwaltung zählt) zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht worden sind, werden dem Auswahlverfahren unterzogen.

Der Finanzrahmen der Beihilfen für das Auswahlverfahren vom 30. November 2023 ist wie folgt vom Landwirtschaftsminister festgelegt:

Bauliche Investitionen über 300.000 €

4.500.000 €

Bauliche Investitionen bis 300.000 €

10.000.000 €

Investitionen in Maschinen

8.500.000 €

Installierungsbeihilfen für Junglandwirte

1.600.000 €

Investitionsbeihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

13.250.000 €

 

Die Antragsformulare für bauliche Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben und Maschinen sind bei der Dienststelle zur Strukturverbesserung der ASTA erhältlich oder werden Ihnen auf Nachfrage hin zugestellt (MAINZ Sandy: Tel.: 45 71 72 - 304; E-Mail: sandy.mainz@asta.etat.lu).

Die Antragsformulare für die Installierungsprämie sind ebenfalls bei der ASTA erhältlich (KRIER Jacques Tel.: 45 71 72 - 303; E-Mail:  jacques.krier@asta.etat.lu).

Die Anträge für Beihilfen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sind beim Landwirtschaftsministerium anzufragen (JUNG Jean-Nicolas: Tel.: 2477-2516 oder MEDINGER Serge: Tel.: 2478-2519; E-Mail: aide.transformation@ma.etat.lu).

Auf allen Formularen ist vermerkt, welche Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie in den spezifischen Broschüren der Fördermaßnahmen.

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