Pflanzen und Böden Meldung der Anbauflächen für Kartoffeln Bis zum 15. September 2023

Pflanzen und Böden

Um die Ausbreitung der Kartoffelzystennematoden (Quarantäneschadorganismus) zu verhindern werden jedes Jahr Bodenproben zur offiziellen Laboruntersuchung gezogen. Für die Ausführung der offiziellen Probennahme werden rechtzeitig Daten, zu allen Flächen (FLIK-Nr), die zum Anbau von Kartoffeln für das Jahr 2024 bestimmt sind, gebraucht.

Das Formular zur Meldung der Anbaufläche(n) für Kartoffeln ist deswegen spätestens bis zum 15. September 2023 beim Service de la protection des végétaux einzureichen.

ASTA - Service de la protection des végétaux
16, route d’Esch
L-1470 Luxembourg

Phytopathologie@asta.etat.lu
Tel.: (+352) 45 71 72 – 275 /-277
Fax: (+352) 45 71 72-182

Erzeuger von Pflanzkartoffeln, die Mitglied der „Éislécker Setzgromperegenossenschaft“ sind, reichen die Anmeldung(en) bei ihrer Genossenschaft ein, die sie an die ASTA weiterleiten wird.

Speisekartoffelproduzenten, sowie Erzeuger von Pflanzkartoffeln, die nicht Mitglied einer Genossenschaft sind, melden ihre Fläche(n) direkt dem Service de la protection des végétaux der ASTA.

Bei Flächen, die nicht bis zum 15. September 2023 gemeldet wurden, kann eine rechtzeitige Analyse nicht garantiert werden.

100 % der als Pflanzkartoffeln und mindestens 20 % der als Speisekartoffeln gemeldeten Flächen werden beprobt. Die Probennahme auf den Parzellen findet, soweit möglich, bis zum 15. Dezember 2023 statt. Die betroffenen Erzeuger erhalten die Untersuchungsergebnisse bis zum 31. März 2024. In Ausnahmefällen, wo eine Untersuchung in einem externen Labor notwendig ist, können Abweichungen bezüglich des Termins entstehen. Anträge mit unvollständigen oder falschen Angaben werden zurückgewiesen.

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