Beihilfen  |  Flächenantrag Flächenantrag, Weinbaukarteierhebung und Strukturerhebung Für das Jahr 2024

Beihilfen

Flächenantrag

Hiermit möchten wir mitteilen, dass die genannten elektronischen Formulare voraussichtlich am 1. März 2024 auf MyGuichet.lu freigeschaltet werden. Der Einsendeschluss dieser Anträge/Erhebung ist der 15. April 2024. Anträge, die erst nach dem 10. Mai 2024 übermittelt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Änderungen der Anträge sind noch bis zum 31. Mai 2024 zulässig.

Betriebe, welche KEINE Beihilfen beantragen, können weiterhin ihre Flächen/Teilflächen bzw. Tierbestände mittels vereinfachter Papierformulare einreichen. Diese Formulare können beim Service d’économie rurale (Tel.: 247-82572 oder -82578) oder Weinbauinstitut (Tel.: 23 612-1) angefordert werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass das Online-Ausfüllen der Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtend ist für Betriebe, die mehr als 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. mehr als 10 Ar Weinberge bewirtschaften und ihren Betriebssitz in Luxemburg haben!

Sachdienliche Informationen finden Sie auf der Seite zum Flächenantrag - Weinbaukarteierhebung – Strukturerhebung.

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