Frist für Ummeldungen von Zwischenfrüchten

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Betrifft: 515 – Ökoregelung „Zwischenfrüchte und Untersaat im Mais“

Landwirtschaft

Beihilfen

Wir möchten hiermit die Teilnehmer an der Ökoregelung „Zwischenfrüchte und Untersaat im Mais“ 2025 daran erinnern, dass die Frist für Ummeldungen von Zwischenfrüchten der 30. September 2025 ist (in belegten Ausnahmefällen, der 31.Oktober 2025).

Wir möchten unterstreichen, dass lediglich Ummeldungen (d.h. Wechsel von Schlägen) hier visiert sind. Nachmeldungen zusätzlicher Flächen sind nicht mehr zulässig; hierfür galt das Datum des 31. Mai 2025.

Ummeldungen können über Mail an die zuständige Verwaltung übermittelt werden:

flaechenantrag@ser.etat.lu

Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, so stehen die zuständigen Beamten Ihnen gerne zur Verfügung.

Name

Tel.

E-MAIL

Annemarie DURKSTRA

(+352) 247- 82577

flaechenantrag@ser.etat.lu

Yannick REISER

(+352) 247- 82579

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