Feuerbakterium (Xylella fastidiosa), Vorkommen bestätigt
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Nachweis des Bakteriums im luxemburgischen Moselweinbaugebiet
Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau teilt mit, dass das Vorkommen des Bakteriums Xylella fastidiosa an drei Standorten im luxemburgischen Mosel-Weinbaugebiet bestätigt wurde. Am Montag, dem 12. Oktober 2026, gingen bei den zuständigen Behörden drei positive Befunde von verschiedenen Fachlaboren ein, die sich auf Proben bezogen, die an drei unterschiedlichen Standorten in den Gemeinden Mertert und Grevenmacher entnommen worden waren.
Kein Risiko für Verbraucher durch das Bakterium
Das Bakterium ist weder auf Menschen noch auf Tiere übertragbar. Sein Nachweis stellt die Lebensmittelsicherheit luxemburgischer Weine nicht in Frage.
Xylella fastidiosa ist ein Bakterium, das zahlreiche Pflanzenarten befällt, darunter auch die Weinrebe. Es stört den Saftfluss und kann zum Austrocknen und Absterben der Pflanzen führen. Es wird hauptsächlich durch Insekten übertragen, die sich vom Pflanzensaft ernähren, sowie durch den Transport befallener Pflanzen. Derzeit gibt es keine Behandlungsmethode, mit der infizierte Pflanzen geheilt werden können.
In der Europäischen Union wurden bereits Ausbrüche in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal gemeldet. Einige Ausbrüche, insbesondere in der Region Madrid und an der Algarve, konnten vollständig beseitigt werden.
Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung
Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1201 in ihrer geänderten Fassung haben die zuständigen luxemburgischen Behörden einen Befallsgebiet mit einem Radius von 50 Metern um jede infizierte Pflanze sowie eine Pufferzone, die sich über 2,5 Kilometer um jedes Befallsgebiet erstreckt (siehe Karten im Anhang).
Die Befallsgebiete erstrecken sich über eine Gesamtfläche von 2,35 Hektar. Zu den vorgeschriebenen Maßnahmen gehören die Erfassung, Rodung und Vernichtung infizierter Pflanzen und solcher, bei denen ein Infektionsverdacht besteht. Alle von diesen Maßnahmen betroffenen Rebstöcke müssen daher gerodet und vernichtet werden. Auch andere anfällige Pflanzen unterliegen den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bereits im Gange.
In den Pufferzonen, die sich auf dem Gebiet der Gemeinden Rosport-Mompach, Mertert, Manternach, Grevenmacher, Biwer und Wormeldange befinden, wird eine verstärkte Überwachung mittels Probenahmen und Analysen durchgeführt. In den betroffenen Gebieten werden Maßnahmen zur Bekämpfung der Insektenüberträger ergriffen, und der Transport von Pflanzen, die potenzielle Wirte des Bakteriums sind und zum Anpflanzen bestimmt sind, ist verboten oder unterliegt strengen Auflagen. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, mögliche neue Infektionen schnell zu erkennen und das übrige Weinbaugebiet zu schützen.
Ähnliche Maßnahmen werden von den deutschen Behörden auf dem betroffenen Teil ihres Hoheitsgebiets ergriffen.
Unterstützung für die betroffenen Winzer
Die betroffenen Winzer erhalten eine Entschädigung für die durch die pflanzengesundheitlichen Maßnahmen entstandenen Schäden. Die Modalitäten dieser Entschädigung werden ihnen mitgeteilt.
Winzer, die Informationen wünschen oder den Verdacht haben, dass das Bakterium auf ihren Parzellen vorkommt, werden gebeten, sich an das Institut viti-vinicole (IVV) unter der Nummer 23-612 1 oder per E-Mail zu wenden: viticulture@ivv.etat.lu.
Aufruf an die Bevölkerung, Unternehmen und Betriebe in den befallenen Gebieten und Pufferzonen
Um die Ausrottung des Bakteriums zu fördern, ist es unerlässlich, dass die Bevölkerung, Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe vor Ort mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und die folgenden Regeln einhalten:
- Transportieren Sie keine Pflanzen und kein Pflanzenmaterial, die das Bakterium Xylella fastidiosa beherbergen könnten, aus dem abgegrenzten Gebiet. Die Liste der potenziellen Wirtspflanzen ist dieser Mitteilung beigefügt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Pflanzenschutzdienst der ASTA.
- Melden Sie Pflanzen mit Symptomen sowie jeden Verdacht auf eine Infektion den zuständigen Stellen (IVV und/oder ASTA);
- Befolgen Sie die Anweisungen der Kontrollteams und der zuständigen Behörden.
Zuständige Stelle:
Verwaltung der technischen Dienststellen für Landwirtschaft (ASTA)
Pflanzenschutzdienst
Tel.: 45 71 72 – 330 / 275 / -268 / -277
E-Mail: pest.alert@asta.etat.lu
Weitere Informationen zum Feuerbakterium finden Sie hier.
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