Freizeit-, Kultur- und Tourismusinfrastrukturen und -einrichtungen

Ziel der Beihilfe

Aufwertung und Schaffung öffentlicher Infrastrukturen in den Bereichen Tourismus, Kultur und Freizeit.

Renovierung und Schaffung von touristischen Unterkünften auf Bauernhöfen.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

  • Jede natürliche oder juristische Person
  • Gemeinden und interkommunale Syndikate

Für die Renovierung oder Schaffung von touristischen Unterkünften:

  • Aktive Landwirte

Förderfähige Maßnahmen

  • Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
  • Einfacher, besser angepasster und zielgerichteter Zugang zu Naturräumen und Kulturstätten.
  • Anlegen und Aufwertung von Themenwegen und Lehrpfaden.
  • Förderung von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Freizeit und Tourismus.
  • Lokale Informations- und Dokumentationszentren.
  • Thematische Ausstellungen.
  • Ländliche Museen.
  • Einheitliche Beschilderung von Sehenswürdigkeiten und Wanderwegen.
  • Empfangs- und Begleitstrukturen für Gäste und Besucher.
  • Spezifische Einrichtungen im Freizeit- und Tourismusbereich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Kompetenzentwicklung lokaler Akteure.

Fördervoraussetzungen

  • Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte), außer für Projekte aktiver Landwirte, die in allen Gemeinden förderfähig sind.
  • Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.
  • Die förderfähigen Projekte von Gemeinden und interkommunalen Syndikaten müssen mit lokalen, privaten und öffentlichen Akteuren ausgearbeitet werden, außer bei punktuellen Investitionsprojekten und zeitlich begrenzten Ausstellungen.
  • Die geförderten Infrastrukturen müssen öffentlich zugänglich sein.
  • Außer bei Gemeinden muss der Investor der Betreiber der Struktur sein.
  • Die geschaffenen Infrastrukturen müssen die lokale Authentizität durch die Wahl und Herkunft der Materialien widerspiegeln.

Art und Höhe der Förderung

  • Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Max. 20 % der förderfähigen Ausgaben zur Renovierung und Schaffung touristischer Unterkünfte.
  • Für Gebäude: max. 5.000 Euro förderfähige Investition pro m2 geschaffener Nutzfläche.
  • Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Projekt: 1.000.000 Euro .
  • Max. Investitionsvolumen pro ländliche Gemeinde: 1.500.000 Euro  für den Förderzeitraum 2023-2027.
  • Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden und die Beihilfe darf pro Leistungsempfänger in einem Zeitraum von 3 Jahren den Gesamtbetrag von 200.000 Euro  nicht überschreiten. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird durch eine Wirtschaftlichkeitsstudie festgestellt.
  • Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.

Antragstellung

Antragsformular

  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor dem Ankauf der Investitionsgüter eingereicht werden.

Auszahlung

  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.

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