Freizeit-, Kultur- und Tourismusinfrastrukturen und -einrichtungen

Ziel der Beihilfe

Aufwertung und Schaffung öffentlicher Infrastrukturen in den Bereichen Tourismus, Kultur und Freizeit.

Renovierung und Schaffung von touristischen Unterkünften auf Bauernhöfen.

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

  • Jede natürliche oder juristische Person
  • Gemeinden und interkommunale Syndikate

Für die Renovierung oder Schaffung von touristischen Unterkünften:

  • Aktive Landwirte

Förderfähige Maßnahmen

  • Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
  • Einfacher, besser angepasster und zielgerichteter Zugang zu Naturräumen und Kulturstätten.
  • Anlegen und Aufwertung von Themenwegen und Lehrpfaden.
  • Förderung von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Freizeit und Tourismus.
  • Lokale Informations- und Dokumentationszentren.
  • Thematische Ausstellungen.
  • Ländliche Museen.
  • Einheitliche Beschilderung von Sehenswürdigkeiten und Wanderwegen.
  • Empfangs- und Begleitstrukturen für Gäste und Besucher.
  • Spezifische Einrichtungen im Freizeit- und Tourismusbereich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Kompetenzentwicklung lokaler Akteure.

Fördervoraussetzungen

  • Projektumsetzung in ländlichen Gemeinden (cf. Karte), außer für Projekte aktiver Landwirte, die in allen Gemeinden förderfähig sind.
  • Investitionsvolumen pro Projekt: mindestens 5.000 Euro.
  • Die förderfähigen Projekte von Gemeinden und interkommunalen Syndikaten müssen mit lokalen, privaten und öffentlichen Akteuren ausgearbeitet werden.
  • Die geförderten Infrastrukturen müssen öffentlich zugänglich sein.
  • Außer bei Gemeinden muss der Investor der Betreiber der Struktur sein.
  • Die geschaffenen Infrastrukturen müssen die lokale Authentizität durch die Wahl und Herkunft der Materialien widerspiegeln.

Art und Höhe der Förderung

  • Max. 40 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Max. 20 % der förderfähigen Ausgaben zur Renovierung und Schaffung touristischer Unterkünfte.
  • Für Gebäude: max. 5.000 Euro förderfähige Investition pro m2 geschaffener Nutzfläche.
  • Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Projekt: 1.000.000 Euro .
  • Max. Investitionsvolumen pro ländliche Gemeinde: 1.500.000 Euro  für den Förderzeitraum 2023-2027.
  • Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden und die Beihilfe darf pro Leistungsempfänger in einem Zeitraum von 3 Jahren den Gesamtbetrag von 200.000 Euro  nicht überschreiten. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wird durch eine Wirtschaftlichkeitsstudie festgestellt.
  • Die Mehrwertsteuer ist von der Gewährung der Beihilfe ausgenommen, es sei denn, sie ist nicht erstattungsfähig.

Antragstellung

Antragsformular

  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor dem Ankauf der Investitionsgüter eingereicht werden.

Auszahlung

  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids eingereicht werden. Vor Ablauf dieser Frist kann der Begünstigte eine Verlängerung um 12 Monate beantragen.

Zum letzten Mal aktualisiert am