Anlage von Rückzugszonen auf Mähwiesen (517)

Ziel der Beihilfe

Die Öko-Regelung „Anlage von Rückzugszonen auf Mähwiesen“ zielt auf die Schaffung von Rückzugsgebieten für bodenbrütende Vögel, Insekten und andere Kleintiere ab. Sie hat viele Vorteile:

  • Pflanzenarten, die später blühen, werden stehen gelassen und bieten Nektarquellen;
  • Ziehen bestäubenden Insekten an und bereichern den Bestand an natürlichen Samen auf der Wiese;
  • Viele Insekten und andere kleinere Tiere (z. B. Säugetiere) können hier Zuflucht finden und den Rest der gemähten Wiese wieder besiedeln, wenn diese nachwächst;
  • Eine nicht gemähte Fläche trägt zur allgemeinen Vielfalt der Landschaft bei, indem sie ein Mosaik an Lebensräumen bietet;
  • Viele Insekten und andere Arthropoden überwintern im Inneren von Gräsern, um so besser im nächsten Jahr in größerer Biomasse die Wiese wieder zu besiedeln;
  • Ein Rückzugsgebiet kann eine ungestörte Zone für bodenbrütende Vögel (Rebhuhn, Feldlerche, Kiebitz) bieten. Die Lage des Rückzugsgebiets sollte von Jahr zu Jahr wechseln, um eine natürliche Sukzession auf diesem Teil der Mähwiese zu verhindern.

Mittelherkunft

Öko-Regelungen sind Direktzahlungen. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL).

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die auf ihren Mähwiesen die Bedingungen der Regelung einhalten.

Förderfähige Maßnahmen

Die Öko-Regelung „Anlage von Rückzugszonen auf Mähwiesen“ fördert die Schaffung von Rückzugsgebieten von bodenbrütenden Vögel, Insekten und andere kleinere Tieren.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Mindestens 10 % der Fläche werden bei der Mahd nicht gemäht. Dieser nicht gemähte Anteil der Parzelle muss nicht zusammenhängend sein, sondern kann sich auch auf mehreren Stellen der Parzelle befinden.

Der nicht gemähte Anteil muss sich nicht bei jedem Schnitt an derselben Stelle innerhalb der Parzelle befinden.

Der nicht gemähte Anteil muss bis zum nächsten Schnitt der Parzellen verweilen. Die Parzelle kann jedoch zwischendurch beweidet werden.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Der jährliche Finanzrahmen für die Beihilfe zur Anlage von Rückzugszonen auf Mähwiesen beträgt 38.000 €. Die Prämienhöhe beträgt voraussichtlich 50 €/ha. Die geförderte Fläche ist die Gesamtfläche der Parzelle und nicht nur die des nicht gemähten Teils!

Dieser Betrag gilt für eine förderfähige Höchstfläche von 760 Hektar. Übersteigt die förderfähige Gesamtfläche diese Referenzfläche, so kann der Finanzrahmen aufgestockt werden, falls die Finanzrahmen anderer Öko-Regelungen nicht ausgeschöpft sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Prämie pro Hektar anteilsmäßig verringert.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Für die Antragstellung muss der Landwirt:

  • auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ die Regelung anklicken, und
  • im grafischen Teil des Formulars die Regelung auf den betreffenden Parzellen aktivieren.

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