Biologische Bekämpfung von Schadinsekten im Obstbau (519)

Ziel der Beihilfe

Das Ziel der Öko-Regelung „Biologische Bekämpfung von Schadinsekten im Obstbau“ ist die Bekämpfung von Schadinsekten ohne Insektizide.

Für diese Maßnahme kommen nur Methoden in Frage, die auf sexueller Verwirrung beruhen. Die sexuelle Verwirrung erfolgt durch die Verwendung von synthetischen Pheromonen, dessen Lockwirkung der des natürlichen Pheromons entspricht, das von den Weibchen ausgestoßen wird. So wird ein Gebiet mit weiblichen Pheromonen gesättigt, in dem es für die Männchen schwieriger ist, Weibchen für die Paarung zu finden. Dadurch werden die Männchen verwirrt. Sie finden die Weibchen nicht mehr, was die Paarung und die Eiablage reduziert. Die Population der Schädlinge geht somit auf natürliche Weise zurück.

Das Prinzip wird im Obstbau zur Bekämpfung des Apfel- und Birnenwicklers (Cydia pomonella), des Apfelwicklers (aus der Familie der Tortricidae) sowie des Orientalischen Pfirsichwicklers (Grapholita molesta) angewendet, der auch in den Plantagen von Birnen-, Apfel-, Quitten-, Aprikosen- und Pflaumenbäumen Schäden anrichtet.

Durch diese Maßnahme wird die Menge der ausgebrachten Pestizide erheblich reduziert und ermöglicht insbesondere den Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten.

Mittelherkunft

Öko-Regelungen sind Direktzahlungen. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL).

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Obstbauer, die in ihren Obstanlagen die biologische Bekämpfung von Schadinsekten mithilfe von Pheromondiffusoren betreiben.

Förderfähige Maßnahmen

Die Öko-Regelung „Biologische Bekämpfung von Schadinsekten im Obstbau“ fördert durch den Einsatz von Pheromondiffusoren die Verringerung vom Insektizideinsatz im Obstbau und schützt somit die bestäubenden Insekten.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Die Bekämpfung der Schädlinge darf ausschließlich durch synthetische Pheromonverteiler auf den vom Landwirt ausgewählten Parzellen erfolgen. Eine Behandlung mit Insektiziden ist jedoch möglich, wenn das Risiko eines Ernteverlusts erheblich ist, sofern der Erzeuger zuvor einen auf Obstbau spezialisierten Berater konsultiert. Der Berater erstellt eine schriftliche Stellungnahme ab. Die schriftliche Stellungnahme des Beraters ist im Betrieb aufzubewahren.

Die Parzellen müssen die von Hersteller empfohlenen Mindestdichte an Diffusoren aufweisen. Die Dichte wird im Falle von Randstreifen um 10 % erhöht.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Der jährliche Finanzrahmen für die Beihilfe zur biologischen Bekämpfung von Schadinsekten im Obstbau beträgt 28.000 €. Die Prämienhöhe beträgt voraussichtlich 350 €/ha.

Dieser Betrag gilt für eine förderfähige Höchstfläche von 80 Hektar. Übersteigt die förderfähige Gesamtfläche diese Referenzfläche, so kann der Finanzrahmen aufgestockt werden, falls die Finanzrahmen anderer Öko-Regelungen nicht ausgeschöpft sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Prämie pro Hektar anteilsmäßig verringert.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Für die Antragstellung muss der Landwirt:

  • auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ die Regelung anklicken, und
  • im grafischen Teil des Formulars die Regelung auf den betreffenden Parzellen aktivieren.

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