Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (514)
Ziel der Beihilfe
Das Ziel der Öko-Regelung „Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ zielt auf einen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel oder eine Verringerung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ab. Die Beibehaltung oder Einführung von Produktionsverfahren, die weniger auf Pflanzenschutzmittel angewiesen sind, trägt zur Verringerung der Emission von Pflanzenschutzmitteln und somit zu folgenden Zielen bei:
- Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und einer effizienten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft, einschließlich der Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien;
- Beitrag, den Prozess des Verlusts der biologischen Vielfalt aufzuhalten und umzukehren, die Ökosystemleistungen zu verbessern und Lebensräume und Landschaften zu erhalten.
Mittelherkunft
Öko-Regelungen sind Direktzahlungen. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL).
Zuwendungsempfänger
Empfänger sind Landwirte, die auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel, je nach Variante, verzichten.
Förderfähige Maßnahmen
Die Öko-Regelung „Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ fördert den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel oder die Verringerung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Folgende Varianten werden gefördert:
- Herbizidverzicht in Ackerkulturen, im Obst- und Gartenbau
- Lokale Anwendung von Herbiziden in Hackfrüchten
- Verzicht auf Herbizide in Wintergetreide bis zum 1. März
- Insektiziverzicht in Ackerkulturen, im Obst- und Gartenbau
- Fungizidverzicht in Ackerkulturen, im Obst- und Gartenbau
- Verzicht auf Wachstumsregler bei Getreide und Raps
- Verzicht auf Big movers
Fördervoraussetzungen
Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.
Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.
Die Auflagen sind je nach Variante unterschiedlich. Allgemein ist das Führen eines Parzellenpasses, der über alle Kulturmaßnahmen Auskunft gibt, verpflichtend.
Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.
Art und Höhe der Förderung
Der jährliche Finanzrahmen für die Beihilfe zum Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beträgt 1.649.000 €.
Die Prämienhöhen betragen voraussichtlich folgende Werte:
Variante | Name der Variante | Referenzfläche | Prämienhöhe |
---|---|---|---|
514-HT1 | Vollständiger Verzicht auf Herbizide - Ackerkulturen (mit Feldfutter, ohne Hackfrüchte) | 1.800 ha | 150 €/ha |
514-HT2 | Vollständiger Verzicht auf Herbizide - Hackfrüchte (mit Mais) | 440 ha | 250 €/ha |
514-HT3 | Vollständiger Verzicht auf Herbizide - Obstanbau | 20 ha | 750 €/ha |
514-HT4 | Vollständiger Verzicht auf Herbizide - Gemüseanbau | 20 ha | 750 €/ha |
514-HR | Verringerung des Herbizideinsatzes bei Hackfrüchten - lokale Reihenbehandlung | 440 ha | 200 €/ha |
514-HWG | Verzicht des Herbizideinsatzes bei Wintergetreidekulturen nach der Ernte | 1.000 ha | 120 €/ha |
514-I1 | Verzicht auf Insektizide - Ackerkulturen (ohne Feldfutter und Hackfrüchte) | 1.200 ha | 110 €/ha |
514-I2 | Verzicht auf Insektizide - Hackfrüchte (ohne Mais) | 150 ha | 170 €/ha |
514-I3 | Verzicht auf Insektizide - Obstanbau | 20 ha | 1.000 €/ha |
514-I4 | Verzicht auf Insektizide - Gemüseanbau | 20 ha | 1.000 €/ha |
514-F1 | Verzicht auf Fungizide - Ackerkulturen (ohne Feldfutter und Hackfrüchte) | 1.200 ha | 110 €/ha |
514-F2 | Verzicht auf Fungizide - Hackfrüchte (ohne Mais) | 150 ha | 170 €/ha |
514-F3 | Verzicht auf Fungizide - Obstanbau | 20 ha | 1.000 €/ha |
514-F4 | Verzicht auf Fungizide - Gemüseanbau | 20 ha | 1.000 €/ha |
514-WR | Verzicht auf Wachstumsregler – Getreide- und Rapskulturen | 2.600 ha | 110 €/ha |
B514-MOV | Verzicht auf „Big movers“ | 5.000 ha | 70 €/ha |
Diese Beträge gelten für die angegebenen förderfähigen Referenzflächen. Übersteigt die förderfähige Gesamtfläche diese Referenzfläche, so kann der Finanzrahmen aufgestockt werden, falls die Finanzrahmen anderer Öko-Regelungen nicht ausgeschöpft sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Prämie pro Hektar anteilsmäßig verringert.
Antragstellung
Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Für die Antragstellung muss der Landwirt:
- auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ die Regelung anklicken, und
- außer für die Variante 514-BMOW, im grafischen Teil des Formulars die Regelung auf den betreffenden Parzellen aktivieren.
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