Grundlagen
Allgemeines
Der Grundgedanke ist ganz einfach: Unter ökologischer oder biologischer Landwirtschaft versteht man die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten im Einklang mit der Natur. Die Natur wird dabei keineswegs sich selbst überlassen, sondern durch Bio-Wissen über günstige Pflanz-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte sowie Standort- und Sortenwahl bereits gegen Krankheits- und Parasitenbefall oder Unkrautwucherung gestärkt. Und natürlich sind gentechnisch veränderte Organismen wie zum Beispiel manipuliertes Saatgut verboten.
Der Bio-Landwirt kommt ohne chemisch-synthetische Dünger aus und reichert die Bodenqualität durch bestimmte Fruchtfolgen an – zum Beispiel steigert der Anbau von Hülsenfrüchten wie z.B. Erbsen, Ackerbohnen, Lupinen, Wicken, Erdnüssen oder Klee den Stickstoffgehalt des Bodens, sodass nachfolgende Kulturen wie Weizen, die viel Stickstoff brauchen, gut versorgt sind. Als Düngemittel werden Mist und Kompost aus dem eigenen Betrieb als organisches Material zur Humusbildung in den Boden eingearbeitet.
Die Prinzipien der biologischen Landwirtschaft
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel: Bio-Pflanzenschutzmittel sind überwiegend gut und schnell abbaubar - gut für’s Wasser.
- Artgerechte Tierhaltung: Nutztiere in extensiver Haltung wandeln die Vegetation in Nahrung und Energie um - gut für die Ernährungssicherheit.
- Nutzung der Vorteile der Fruchtfolge auf dem Acker: Fruchtfolgen verbessern die biologische Vielfalt von Ökosystemen - gut für die Artenvielfalt.
- Verzicht auf Gentechnik: Ohne gentechnisch veränderte Organismen bleibt die genetische Vielfalt erhalten - gut für das Leben an Land.
- Einsatz von natürlichem Dünger: Natürliche Düngemittel tragen dazu bei, CO2-Emissionen einzusparen - gut für’s Klima.
- Ökologisch erzeugtes Tierfutter: Betriebseigene Futtermittel bedingen eine flächengebundene Tierhaltung - gut für die Nachhaltigkeit.
Im Idealfall sind Pflanzenbau und Tierhaltung auf dem Bio-Hof also eng miteinander verbunden. Denn aus Respekt für die natürlichen Lebenskreisläufe strebt der Bio-Landwirt einen möglichst geschlossenen Nährstoff- und Betriebskreislauf auf seinem Hof an, zum Schutz von Boden, Wasser und Luft, der Artenvielfalt und des Tierwohls. In der artgerechten Haltung der Hoftiere spielen Stallgröße, Auslauf, Kontakt zu Artgenossen und Ruhephasen eine große Rolle.
Über Struktur, Wirtschaftlichkeit und Perspektiven der biologischen Landwirtschaft in Luxemburg gibt es weitere Informationen in dieser Broschüre: Biolandbau in Luxemburg.
Der ökologische Pflanzenbau soll dazu beitragen, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern. Eine nahezu vollkommene Bodenbedeckung sowie eine weite Fruchtfolge verhindert Bodenerosion. Die Pflanzen sollen ihre Nährstoffe vorzugsweise über das Ökosystem des Bodens beziehen. Zentrale Elemente im Pflanzenbau sind deshalb die Pflege der Bodenfruchtbarkeit, die Wahl geeigneter Arten und Sorten, eine mehrjährige Fruchtfolge, die Wiederverwertung organischen Materials und diverse Anbautechniken.
Die Tierhaltung ist von fundamentaler Bedeutung für die Organisation der landwirtschaftlichen Erzeugung in einem biologisch wirtschaftenden Betrieb, insofern als sie das notwendige organische Material und die Nährstoffe für die Anbauflächen liefert und folglich zur Bodenverbesserung und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft beiträgt. Zur Vermeidung einer Belastung der Umwelt, insbesondere von natürlichen Ressourcen wie Boden und Wasser, sollte in der ökologischen tierischen Erzeugung grundsätzlich für eine enge Verbindung zwischen tierischer Erzeugung und den Futtermittelflächen gesorgt werden. Die flächenunabhängige Tierproduktion ist demnach nicht gestattet.
Ökologisch verarbeitete Erzeugnisse sollten mithilfe von Verarbeitungsmethoden erzeugt werden, die sicherstellen, dass die biologische Integrität und die entscheidenden Qualitätsmerkmale des Erzeugnisses auf allen Stufen der Produktionskette gewahrt bleiben.
Rahmenvorschriften
Private Bio-Anbauverbände quer durch Europa haben den Grundstein für die im Jahr 1991 verabschiedete erste Öko-Verordnung Nr. 2092/91 der Europäischen Gemeinschaft gelegt.
Am 1. Januar 2009 wurde diese Verordnung durch die Verordnungen Nr. 834/2007, Nr. 889/2008 und Nr. 1235/2008 ersetzt.
Am 1. Januar 2022 ist die neue Öko-Verordnung (EU) Nr. 2018/848 in Kraft getreten. Diese wird durch weitere Verordnungen und Rechtsakte ergänzt bzw. verbessert.
In Luxemburg ist die Dienststelle für biologische Landwirtschaft / Service de l’agriculture biologique der Administration des Services Techniques de l’Agriculture (ASTA) die zuständige Behörde bei der Umsetzung der EU-Öko-Verordnung. Im Kontrollverfahren übernimmt sie die Aufgaben der Kontrollbehörde. Sieben private Kontrollstellen sind durch das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zugelassen und prüfen, unter Beaufsichtigung der ASTA, die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung vor Ort.
Verkauf, Verarbeitung und Import
Produzenten
Sobald ein Produkt als Bio-Lebensmittel verkauft und beworben wird, müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung 2018/848 und weiterer dazugehöriger Verordnungen und Rechtsakte erfüllt sein.
Aus diesen Gesetzestexten geht hervor, dass ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe sich einem Kontrollverfahren unterziehen müssen. In Luxemburg werden diese Betriebe von privaten Kontrollstellen kontrolliert, die vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zugelassen sind.
Verarbeiter, Händler und Importeure
Sobald ein Produkt als Bio-Lebensmittel verkauft und beworben wird, müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung 2018/848 und weiterer dazugehöriger Verordnungen und Rechtsakte erfüllt sein.
Aus diesen Gesetzestexten geht hervor, dass Verarbeitungs-, Import- und Handelsunternehmen sich einem Kontrollverfahren unterziehen müssen. In Luxemburg werden diese Betriebe von privaten Kontrollstellen kontrolliert, die vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zugelassen sind. Einzelhändler, die ihre Öko-Ware unmittelbar an Endverbraucher verkaufen und nicht verarbeiten, sind von der Kontrollpflicht ausgenommen. Einzelhändler, die lose Öko-Ware an Endverbraucher verkaufen, können unter Umständen ausgenommen werden. Hier gelten die Punkte a) und b) des Artikels 35 Abs. 8 der EU-Öko-Verordnung Nr. 2018/848, die von der ASTA festgelegt wurden und überprüft werden müssen.
Für die Einfuhr von Bio-Produkten aus Drittländern gilt die Verordnung (EG) Nr. 1235/2008.
Alle Lebensmittel-Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, sich vorher bei der Lebensmittelsicherheitsbehörde zu melden.
Demonstrationsbetriebe
Auf 7 biologisch bewirtschafteten Demonstrationsbetrieben können Sie einen Einblick in die biologische Landwirtschaft erhalten. Ziel ist es durch Betriebsbesichtigungen, Feldbegehungen, Hoffeste oder Praxistage die biologische Wirtschaftsweise sowohl den Konsumenten als auch den konventionell wirtschaftenden Landwirten, Verarbeitern und Händlern vorzustellen und zu veranschaulichen.
- A Schiewech – Stegen
- Schanck Haff – Hupperdange
- An Dudel – Sprinkange
- Domaine Sunnen-Hoffmann – Remerschen
- Karelshaff – Colmar-Berg
- Biohaff Witry – Dippach
- Frombuergerhaff – Osweiler
Zum letzten Mal aktualisiert am