Grundlagen
Allgemeines
Grundgedanke des ökologischen Landbaus ist das Wirtschaften innerhalb eines möglichst geschlossenen Nährstoff- und Betriebskreislaufes. Die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zusammen mit der optimalen Pflege biologischer Regelsysteme und die Förderung natürlicher Lebensprozesse im landwirtschaftlichen Bereich sind das Ziel. Nachhaltiger Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Boden, Wasser und Luft sind Voraussetzung.
Der ökologische Pflanzenbau soll dazu beitragen, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern. Eine nahezu vollkommene Bodenbedeckung sowie eine weite Fruchtfolge verhindert Bodenerosion. Die Pflanzen sollen ihre Nährstoffe vorzugsweise über das Ökosystem des Bodens beziehen. Zentrale Elemente im Pflanzenbau sind deshalb die Pflege der Bodenfruchtbarkeit, die Wahl geeigneter Arten und Sorten, eine mehrjährige Fruchtfolge, die Wiederverwertung organischen Materials und diverse Anbautechniken.
Die Tierhaltung ist von fundamentaler Bedeutung für die Organisation der landwirtschaftlichen Erzeugung in einem biologisch wirtschaftenden Betrieb, insofern als sie das notwendige organische Material und die Nährstoffe für die Anbauflächen liefert und folglich zur Bodenverbesserung und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft beiträgt. Zur Vermeidung einer Belastung der Umwelt, insbesondere von natürlichen Ressourcen wie Boden und Wasser, sollte in der ökologischen tierischen Erzeugung grundsätzlich für eine enge Verbindung zwischen tierischer Erzeugung und den Futtermittelflächen gesorgt werden. Die flächenunabhänige Tierproduktion ist demnach nicht gestattet.
Ökologisch verarbeitete Erzeugnisse sollten mithilfe von Verarbeitungsmethoden erzeugt werden, die sicherstellen, dass die biologische Integrität und die entscheidenden Qualitätsmerkmale des Erzeugnisses auf allen Stufen der Produktionskette gewahrt bleiben.
Umweltleistungen
Biologische Landwirtschaft:
- Fördert die Fruchtbarkeit des Bodens
Organische Düngung, der Anbau von Leguminosen sowie eine vielfältige Fruchtfolge haben einen positiven Einfluss auf die biologische Aktivität des Bodens, den Humusaufbau und die Verringerung des Erosionsrisikos.
- Fördert die Artenvielfalt
Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leichtlösliche Düngemittel fördert der Bio-Landbau die Vielfalt von Flora und Fauna. Nützlinge werden somit auch gefördert. Durch die Pflanzung von Hecken und Bäumen werden Insekten, Vögel und Niederwild gefördert.
- Schont das Klima und verbraucht weniger Energie
Die Herstellung von mineralischen Stickstoffdüngern und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist mit einem hohen Verbrauch an Energie verbunden. Ohne den Einsatz von solchen Betriebsmitteln können die Kohlendioxid- sowie Ammoniak-Emissionen stark reduziert werden.
- Schützt das Wasser
Geringer Tierbesatz sowie der Verzicht auf chemisch-synthetische Betriebsmittel verringern die Nitrat- und Pflanzenschutzmittelauswaschungen und tragen zur Wasserqualität bei.
Rahmenvorschriften
Private Bio-Anbauverbände quer durch Europa haben den Grundstein für die im Jahr 1991 verabschiedete erste Öko-Verordnung Nr. 2092/91 der Europäischen Gemeinschaft gelegt.
Am 1. Januar 2009 wurde diese Verordnung durch die Verordnungen Nr. 834/2007, Nr. 889/2008 und Nr. 1235/2008 ersetzt.
Am 1. Januar 2022 ist die neue Öko-Verordnung (EU) Nr. 2018/848 in Kraft getreten. Diese wird durch weitere Verordnungen und Rechtsakte ergänzt bzw. verbessert.
In Luxemburg ist die Dienststelle für biologische Landwirtschaft / Service de l’agriculture biologique der Administration des Services Techniques de l’Agriculture (ASTA) die zuständige Behörde bei der Umsetzung der EU-Öko-Verordnung. Im Kontrollverfahren übernimmt sie die Aufgaben der Kontrollbehörde. Sieben private Kontrollstellen sind durch das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zugelassen und prüfen, unter Beaufsichtigung der ASTA, die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung vor Ort.
PAN Bio 2025
Der Nationale Aktionsplan zur Förderung der biologischen Landwirtschaft „PAN Bio 2025“ hat zum Ziel, dass bis 2025 in Luxemburg 20 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen biologisch bewirtschaftet werden.
Im Rahmen des PAN Bio 2025 wird auch Wert auf die Information des Verbrauchers gelegt, u. a. mit der Veröffentlichung von einem Einkaufsführer und der Präsenz auf Messen und Hof-Festen.
Der Einkaufsführer für biologische Produkte beinhaltet nicht nur die Kontaktadressen der Bio-Bauern und Naturkostläden, sondern stellt auch die Regeln vor, die die Unternehmen in der biologischen Landwirtschaft einhalten müssen. Die Kontrollen im Bio-Bereich, die Kennzeichnung der Bio-Produkte sowie nützliche Adressen und Links runden dieses Angebot ab.
Der Saisonkalender von Obst und Gemüse aus unserer Region beinhaltet eine Liste von Obst- und Gemüsearten, die je nach Saison aus unserer Region verfügbar sind.
Umstellung
Die ersten Schritte um ein Betrieb auf biologische Landwirtschaft umzustellen und weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Umstellung.
Förderung
Informationen über die Förderung der biologischen Landwirtschaft, des biologischen Wein-, Obst- und Gemüsebaus finden Sie hier.
Verkauf, Verarbeitung und Import
Produzenten
Sobald ein Produkt als Bio-Lebensmittel verkauft und beworben wird, müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung 2018/848 und weiterer dazugehöriger Verordnungen und Rechtsakte erfüllt sein.
Aus diesen Gesetzestexten geht hervor, dass ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe sich einem Kontrollverfahren unterziehen müssen. In Luxemburg werden diese Betriebe von privaten Kontrollstellen kontrolliert, die vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zugelassen sind.
Verarbeiter, Händler und Importeure
Sobald ein Produkt als Bio-Lebensmittel verkauft und beworben wird, müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung 2018/848 und weiterer dazugehöriger Verordnungen und Rechtsakte erfüllt sein.
Aus diesen Gesetzestexten geht hervor, dass Verarbeitungs-, Import- und Handelsunternehmen sich einem Kontrollverfahren unterziehen müssen. In Luxemburg werden diese Betriebe von privaten Kontrollstellen kontrolliert, die vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zugelassen sind. Einzelhändler, die ihre Öko-Ware unmittelbar an Endverbraucher verkaufen und nicht verarbeiten, sind von der Kontrollpflicht ausgenommen. Einzelhändler, die lose Öko-Ware an Endverbraucher verkaufen, können unter Umständen ausgenommen werden. Hier gelten die Punkte a) und b) des Artikels 35 Abs. 8 der EU-Öko-Verordnung Nr. 2018/848, die von der ASTA festgelegt wurden und überprüft werden müssen.
Für die Einfuhr von Bio-Produkten aus Drittländern gilt die Verordnung (EG) Nr. 1235/2008.
Alle Lebensmittel-Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet sich vorher bei der Lebensmittelsicherheitsbehörde zu melden.
Demonstrationsbetriebe
Auf 7 biologisch bewirtschafteten Demonstrationsbetrieben können Sie sich einen Einblick in die biologische Landwirtschaft verschaffen. Ziel ist es durch Betriebsbesichtigungen, Feldbegehungen, Hoffeste oder Praxistage die biologische Wirtschaftsweise sowohl den Konsumenten als auch den konventionell wirtschaftenden Landwirten, Verarbeitern und Händlern vorzustellen und zu veranschaulichen.
- A Schiewech – Stegen
- Schanck Haff – Hupperdange
- An Dudel – Sprinkange
- Domaine Sunnen-Hoffmann – Remerschen
- Karelshaff – Colmar-Berg
- Biohaff Witry – Dippach
- Frombuergerhaff – Osweiler
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