Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EU Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten betrifft nicht nur Importwaren aus Drittstaaten, sondern ebenso die Produktion innerhalb der EU.
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Die Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115, auch EUDR (European Deforestation Regulation) genannt, zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen. Zu den Hauptverursachern von Entwaldung zählen Rohstoffe wie Ölpalme, Soja, Rinder, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk.

In der EUDR sind aus diesem Grund diese Rohstoffe aufgeführt, die, wenn sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, bestimmten Sorgfaltspflichten unterliegen. Dadurch soll die Abholzung von Wäldern zur Gewinnung landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgehalten werden. Die EUDR-Verordnung soll sicherstellen, dass diese Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder exportiert werden dürfen, wenn sie entwaldungsfrei und Gegenstand einer Sorgfaltserklärung sind.

Die EU‑Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten betrifft nicht nur Importwaren aus Drittstaaten, sondern ebenso die Produktion innerhalb der EU. Damit fällt auch die Tätigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Luxemburg – mit Rinderhaltung oder Sojaanbau – unter ihren Geltungsbereich. Für landwirtschaftliche Betriebe als Kleinst- und kleine Unternehmen gilt die Entwaldungsverordnung ab dem 30. Juni 2027.

Um den Aufwand bei der praktischen Umsetzung für den Rindersektor möglichst gering zu halten, arbeitet das Landwirtschaftsministerium derzeit an der Integration der EUDR‑Vorgaben in die neue Rinderdatenbank MATRB. Für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Bereich Soja steht zudem der Helpdesk der ASTA (Administration des services techniques de l’Agriculture) zur Verfügung.

In Luxemburg ist die zuständige Behörde das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität.

Zur Unterstützung und Beratung der betroffenen luxemburgischen Unternehmen wurden u. a. zwei EUDR-Helpdesks eingerichtet:

Für die luxemburgische Landwirtschaft sowie Unternehmen, die von den in der EUDR genannten Lebensmitteln betroffen sind, ist der Helpdesk der ASTA zuständig: eudr@asta.etat.lu

Für den Holzsektor und die Unternehmen der Holzverarbeitung steht der Helpdesk der ANF (Administration de la nature et des forêts) zur Verfügung: eudr@anf.etat.lu.

Um sich umfassend über die EUDR zu informieren, wurde das Internetportal www.eudr.lu vom Umweltministerium eingerichtet.

Schulungen, Webinare und Infoveranstaltungen sind für die betroffenen Sektoren in Planung.

Die Informationsveranstaltungen für den landwirtschaftlichen Bereich (Landwirtschaft, Futtermittelindustrie, Schlachthöfe, Viehhandel) werden vom Landwirtschaftsministerium und seinen Verwaltungen durchgeführt.

Sobald weitere Informationen vorliegen, wird der Themenbereich Landwirtschaft an dieser Stelle entsprechend erweitert.

Anmerkung: Für den Holzsektor und die Unternehmen der Holzverarbeitung steht der Helpdesk der ANF (Administration de la nature et des forêts) zur Verfügung eudr@anf.etat.lu.

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