Beihilfe zur Förderung des Weidegangs von Rindern (546)

Die vorliegenden Ausführungen basieren auf Texten von Reglementen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Abänderungen im Laufe dieser Prozedur sind nicht ausgeschlossen. 

Ziel der Beihilfe

Das Ziel der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung des Weidegangs von Rindern“ ist die Erhöhung des Anspruchsniveaus in Bezug auf die Berücksichtigung des Tierschutzes in den Betrieben.

Das Wohlbefinden von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, wird maßgeblich von den Bedingungen beeinflusst, unter denen sie gehalten werden. Regelmäßiger Zugang zu Weideflächen trägt zur Verbesserung des Wohlbefindens der Rinder bei, erfüllt die Anforderungen der Verbraucher und trägt zur Verbesserung des Images der luxemburgischen Landwirtschaft bei.

Neben der Förderung des Tierwohls vereint die Weidehaltung auch zahlreiche Zusatznutzen, wie die Erhaltung von Kulturlandschaften zum Schutz der Natur und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, sowie im Hinblick auf die Kohlenstoffsequestrierung (Förderung der Erhaltung und Nutzung von Dauergrünland als Kohlenstoffsenke).

Mittelherkunft

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung des Weidegangs von Rindern“ wird zu 20 % aus gemeinschaftlichen Mitteln (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL) und zu 80 % aus nationalen Mitteln (Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture) finanziert.

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die den Weidegang ihrer Kühe und deren Nachzucht fördern.

Förderfähige Maßnahmen

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung des Weidegangs von Rindern“ fördert das Tierwohl von Rindern durch Weidegang. Hierbei werden folgende Tierkategorien berücksichtigt:

  • Milchkühe
  • Mutterkühe
  • Weibliche Rinder von mehr als zwei Jahre bis zum Abkalben
  • Weibliche Rinder von einem bis zwei Jahre
  • Männliche Rinder von mehr als zwei Jahre
  • Männliche Rinder von einem bis zwei Jahre

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Betrieb hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ein.

Landwirtschaftliche Betriebe, die mehr als 2 GVE/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche halten, sind von der Teilnahme an dieser Intervention ausgeschlossen. Dieser Wert darf während der gesamten Laufzeit nicht überschritten werden.

Es handelt sich um eine Beihilfe, die für die Fläche gezahlt wird, die beweidet wird. Die Maßnahme gilt für Dauergrünland, Feldfutter und sonstige beweidete Flächen, die mit Grünfutter bedeckt sind.

Es gelten Mindestzeiträume sowohl für die Beweidungsdauer der Futterfläche wie auf für den Weidegang der Rinder. Der Antragsteller dokumentiert die Beweidung mithilfe eines Beweidungsregisters.

Die Tiere müssen Zugang zu schattigen und wettergeschützten Bereichen und zu sauberen Tränkstellen haben.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Die Prämienhöhe beträgt 250 €/ha.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich über zwei Vorgänge auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Vorgänge sind:

  1. Antrag zur Teilnahme: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“. Der Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1. November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann.
  2. Jährliche Bestätigung im Rahmen des Flächenantrags/der Weinbaukarteierhebung: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“. Für die Bestätigung klickt der Antragstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger Maßnahmen“ die Regelung an. Des Weiteren meldet er im grafischen Teil des Formulars die einzelnen Weideflächen (durch Aktivieren der Maßnahme auf Schlagebene).

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