Beihilfe zur Förderung der Fruchtfolge und der Diversifizierung der Ackerkulturen (548)

Die vorliegenden Ausführungen basieren auf Texten von Reglementen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Abänderungen im Laufe dieser Prozedur sind nicht ausgeschlossen. 

Ziel der Beihilfe

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung der Fruchtfolge und der Diversifizierung der Ackerkulturen“ zielt auf die Erhaltung des Bodenpotenzials ab. Das Potenzial des Bodens ergibt sich aus mehreren Faktoren, vor allem aus der physischen Struktur des Bodens, der Bodenfruchtbarkeit, der organischen Substanz und der Mikroflora des Bodens, dem chemischen Gehalt des Bodens einschließlich der Schadstoffe (überschüssige Düngemittel oder Pestizidrückstände usw.), aber auch aus den vom Boden übertragenen Schädlingen und Krankheiten.

Die Fruchtfolge wirkt sich positiv auf all diese Faktoren aus und kann darüber hinaus eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich bringen, wie z. B. eine geringere Bodenerosion, eine geringere Wasserverschmutzung (z. B. durch Unterbrechung des biologischen Kreislaufs von Schädlingen/Krankheiten und geringeren Bedarf an Pestiziden), verbesserte Kohlenstoffbindung im Boden und größere biologische Artenvielfalt. Die Fruchtfolge ist auch für die Produktivität der Kulturen von Vorteil.

Mittelherkunft

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung der Fruchtfolge und der Diversifizierung der Ackerkulturen“ wird zu 100% aus nationalen Mitteln finanziert.

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die auf ihren Ackerflächen (einschließlich Feldfutter) eine Fruchtfolge gemäß den Bestimmungen dieser Maßnahme betreiben.

Förderfähige Maßnahmen

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung der Fruchtfolge und der Diversifizierung der Ackerkulturen“ fördert die Praxis einer ausgedehnten Fruchtfolge, die vorteilhaft ist insbesondere für die Struktur des Bodens, die Bodenfruchtbarkeit, die organische Substanz und die Mikroflora des Bodens.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Betrieb hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ein.

Die Maßnahme gilt für alle Ackerkulturen einschließlich Feldfutter und Futterleguminosen des Betriebs.

Die Verpflichtung besteht darin, jährlich mindestens 5 verschiedene Ackerkulturen mit einer Mindestfläche von mindestens 10 % pro Kultur anzubauen. Wenn der Antragsteller mehr als 5 Kulturen anbaut, werden die Kulturen in 5 Kulturgruppen zusammengefasst. In diesem Fall wird die Einhaltung der 10 % pro Kulturgruppe überprüft.

Eine Kultur darf während des Verpflichtungszeitraums höchstens zweimal auf derselben Parzelle angebaut werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Ackerkulturen mit Ausnahme von Feldfutter und Futterleguminosen.

Der Anteil des Maisanbaus darf jährlich höchstens 40 % der Ackerfläche betragen.

Die Umwandlung von Dauergrünland ist nicht zulässig.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Die Prämienhöhe beläuft sich auf:

  • 100 €/ha für die ersten 50 ha
  • 80 €/ha für die Flächen zwischen 50 und 100 ha
  • 65 €/ha für die Flächen über 100 ha.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich über zwei Vorgänge auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Vorgänge sind:

  1. Antrag zur Teilnahme:  Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“. Der Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1. November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann.
  2. Jährliche Bestätigung im Rahmen des Flächenantrags/der Weinbaukarteierhebung: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“. Für die Bestätigung klickt der Antragstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger Maßnahmen“ die Regelung an.

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